Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung verbindet die Geldanlage in Investmentfonds mit dem Versprechen einer lebenslangen Rente. Wir halten eine fondsgebundene Rentenversicherung in den meisten Fällen für nicht empfehlenswert. Die ausgewiesenen Kosten sind nur kalkuliert, und der Rentenfaktor ist meist nicht verlässlich garantiert. Wer verrentet, bindet sein Kapital, und was beim Tod übrig bleibt, verfällt ohne besondere Vereinbarung. Die steuerlichen Vorteile wiegen das nach unserer Einschätzung nur selten auf. Sinnvoll sein kann allenfalls ein Honorartarif ohne einkalkulierte Abschlusskosten. Wann das zutrifft, erklären wir weiter unten.

Diese Seite erklärt, wie eine fondsgebundene Rentenversicherung funktioniert, welche Kosten und Steuerregeln gelten, warum wir Kostenangaben und Rentenfaktor kritisch sehen und warum wir Sparen und Risikoschutz, vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, getrennt halten. Wir kommen aus dem Verbraucherschutz und nennen die Schwachstellen deshalb offen und mit Belegen. Die Seite ersetzt keine Anlageberatung im Einzelfall und trifft keine Aussage über künftige Wertentwicklungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine fondsgebundene Rentenversicherung legt die Sparanteile der Beiträge in Investmentfonds an. Eine Mindestverzinsung gibt es nicht, das Kapitalmarktrisiko trägt der Versicherungsnehmer.
  • Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten mindern die Rendite. Die Effektivkosten im Produktinformationsblatt sind eine Modellrechnung mit kalkulierten Kosten bis zum Rentenbeginn. Was Ihrem Vertrag tatsächlich belastet wird, weist niemand aus, und es kann mehr sein.
  • Die Höhe der Rente bestimmt der Rentenfaktor. Versicherer haben ihn über Treuhänderklauseln nachträglich gesenkt, in Gerichtsverfahren um ein Fünftel bis ein Viertel. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Klausel 2025 für unwirksam erklärt.
  • Versicherer kalkulieren mit einer längeren Lebenserwartung, als die amtliche Sterbetafel ausweist. Bis das angesparte Kapital als Rente zurückgeflossen ist, muss man oft weit über 94 Jahre alt werden.
  • Zum Rentenbeginn können Sie sich in der Regel das Kapital auszahlen lassen. Wer verrentet, bindet es. Damit beim Tod nach Ablauf einer Rentengarantiezeit nicht der Rest verfällt, sollte eine fondsgebundene Rentenversicherung schon bei Abschluss die Rückzahlung des nicht verbrauchten Kapitals vorsehen.
  • Sinnvoll sein kann allenfalls eine fondsgebundene Rentenversicherung als Honorartarif ohne einkalkulierte Abschlusskosten mit kostengünstigen ETFs, und zwar für Geld, das sicher bis zum Ruhestand liegen bleibt. Das gilt besonders, wenn Sie oft zwischen Fonds wechseln wollen. Im Depot kostet jedes Umschichten meist Geld, in der Police ist es oft preiswerter und löst keine Steuer aus.
  • Weil die Abschluss- und Vertriebskosten für den Rückkaufswert auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden (§ 169 VVG), kostet eine frühe Kündigung meist Geld.
  • Zahlt eine fondsgebundene Rentenversicherung aus einem Vertrag ab 2012 Kapital aus, wird nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62 nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
  • Eine lebenslange Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 % der Rente (§ 22 EStG).
  • Vorrang hat die Absicherung existenzieller Risiken wie der Arbeitskraft. Sparvertrag und Berufsunfähigkeitsschutz sollten getrennt bleiben.

Definition: Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine private Rentenversicherung, bei der die Sparanteile der Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds fließen. Der Wert des Vertrags hängt von der Entwicklung dieser Fonds ab. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wählen Sie in der Regel zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalauszahlung.

Angeboten werden gemanagte Policen, bei denen der Versicherer die Fonds auswählt, und Policen, bei denen Sie selbst aus einer Fondspalette wählen. Anders als die klassische Rentenversicherung garantiert die fondsgebundene Rentenversicherung keine Verzinsung der Sparanteile. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist dagegen zusätzlich ein Todesfallschutz in den Sparvorgang eingebaut.

So funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung

Ansparphase

Von jedem Beitrag zieht der Versicherer zunächst Kosten ab. Der verbleibende Sparanteil wird in Fondsanteile umgerechnet. Je nach Tarif können Sie die Fonds wechseln, Zuzahlungen leisten oder ein Ablaufmanagement vereinbaren, bei dem das Guthaben vor Rentenbeginn schrittweise in schwankungsärmere Anlagen umgeschichtet wird.

Rentenphase

Zum Rentenbeginn wird das vorhandene Guthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet. Wie hoch sie ausfällt, bestimmt der Rentenfaktor, also die Monatsrente je 10.000 € Kapital. Für die spätere Rente ist er ebenso wichtig wie die Wertentwicklung der Fonds. Warum Sie ihm nicht blind vertrauen sollten, erklären wir unten im Abschnitt zum Rentenfaktor.

Vertragsgestaltung und Vererbung

  • Beitragsrückgewähr: Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird je nach Tarif die Summe der Beiträge oder das Fondsguthaben ausgezahlt.
  • Rentengarantiezeit: Die Rente wird für einen festen Zeitraum, etwa 5, 10 oder 15 Jahre, auf jeden Fall gezahlt. Stirbt die versicherte Person vorher, erhalten die Hinterbliebenen die restlichen Renten oder eine Abfindung. Stirbt sie danach, endet der Vertrag, und die Erben gehen leer aus, auch wenn erst ein kleiner Teil des Kapitals ausgezahlt war. Bei einigen Versicherern lässt sich für diesen Fall zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente vereinbaren. Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Garantiezeit, läuft die Rente dann zum Beispiel mit 60 % für den hinterbliebenen Partner weiter.
  • Kapitalrückgewähr im Todesfall: Je nach Tarif lässt sich vereinbaren, dass beim Tod während der Rentenzahlung das Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten ausgezahlt wird. Diese Variante empfehlen wir, weil sie aus unserer Sicht am fairsten ist.
  • Hinterbliebenenrente: Gegen Mehrbeitrag zahlt der Versicherer nach dem Tod einen Teil der Rente an den Partner weiter.

Ohne eine solche Vereinbarung verfällt das restliche Kapital nach Rentenbeginn in der Regel und kommt der Versichertengemeinschaft zugute (BaFin). Jede Garantie kostet Geld. Je länger die Garantiezeit und je umfassender die Todesfallleistung, desto niedriger fällt die eigene Rente aus. Wer die Leistung im Todesfall erhält, legen Sie über das Bezugsrecht fest. Zahlt der Versicherer an jemand anderen als den Versicherungsnehmer, kann Erbschaftsteuer anfallen.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Guthaben vererbbar gestalten Unser Rat: Wenn Sie überhaupt eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen, gestalten Sie sie so, dass zumindest das noch vorhandene Guthaben an Ihre Erben geht. Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren reicht dafür nicht, denn wer im elften Rentenjahr stirbt, hinterlässt aus dem Vertrag nichts. Planen Sie die fondsgebundene Rentenversicherung deshalb schon beim Abschluss mit Rückzahlung des nicht verbrauchten Kapitals im Todesfall, auch wenn Sie erst 45 Jahre alt sind. Prüfen Sie außerdem zum Rentenbeginn, ob Sie sich das Kapital nicht besser auszahlen lassen. Dann kommt es auf die Rentengarantiezeit nicht mehr an.

Kosten: Was eine fondsgebundene Rentenversicherung belastet

Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist mit drei Kostenebenen belastet: Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten des Versicherers und die laufenden Kosten der Fonds. Über Jahrzehnte mindert das die Rendite deutlich.

Besonders ungünstig ist eine fondsgebundene Rentenversicherung, in der Dachfonds liegen. Dann zahlen Sie Verwaltungskosten dreimal: für die Zielfonds, die der Dachfonds kauft, für den Dachfonds selbst und für den Versicherer. Schon ohne Versicherungsmantel kommen Dachfonds nach Angaben der Verbraucherzentralen oft auf 2 % und mehr im Jahr (Verbraucherzentrale). Ähnliches gilt für gemanagte Policen mit aktiv verwalteten Fonds. Aus unserer Sicht lohnt sich das für die meisten Sparer nicht.

Effektivkosten: kalkuliert, nicht tatsächlich

Im Produktinformationsblatt stehen die Effektivkosten. Sie geben an, um wie viele Prozentpunkte die Kosten die Wertentwicklung des Vertrags mindern, und beruhen auf einer Modellrechnung. Die Verordnung schreibt vor, sie mit einer festgelegten angenommenen Wertentwicklung zu berechnen, und zwar nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 6 VVG-InfoV). Für eine fondsgebundene Rentenversicherung werden also kalkulierte Kosten ausgewiesen und nicht die Kosten, die Ihrem Vertrag in den folgenden Jahrzehnten tatsächlich belastet werden. Verwaltungskosten, die auch während der Rentenzahlung anfallen, sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

Dazu kommen Wege, auf denen Kosten weniger sichtbar werden. Die Finanzaufsicht hat 2022 festgestellt, dass bei etwa einem Drittel des untersuchten Neugeschäfts mit fondsgebundenen Policen die Fondsgesellschaften Rückvergütungen aus ihren Verwaltungsgebühren zahlen. An die Kunden geht davon im Mittel nur etwa die Hälfte zurück, und ein Teil fließt direkt an Vermittler. Diese Fondsgebühren stecken zwar in den Effektivkosten, aber nicht in den ausgewiesenen Abschlusskosten. Nach Einschätzung der BaFin kann das einen falschen Eindruck von der tatsächlichen Höhe der Abschlusskosten vermitteln (BaFin, Fachartikel vom 18.03.2022). Bei einzelnen Versicherern lagen die Effektivkosten der meistverkauften Fondspolicen über 4 % pro Jahr.

Wie viel Kosten ausmachen, zeigt eine Rechnung der Verbraucherzentralen. Bei 5 % Rendite vor Kosten nehmen Effektivkosten von 2 % (für Fondspolicen nach ihrer Einschätzung branchenüblich) mehr als die Hälfte der Erträge weg. Die tatsächliche Rendite Ihrer eingezahlten Beiträge weist dagegen niemand aus (Verbraucherzentrale). Wir halten diese fehlende Transparenz für einen berechtigten Kritikpunkt. Die tatsächlichen Kosten können höher sein als die ausgewiesenen, und Sie können das kaum nachprüfen. Vergleichen Sie Angebote zumindest nur bei gleicher Laufzeit und gleichem Beitrag, denn die Effektivkosten hängen von beidem ab.

Die Abschluss- und Vertriebskosten werden in der Regel nicht anteilig aus jedem gezahlten Beitrag genommen, sondern auf die Summe aller künftigen Beiträge über die gesamte Laufzeit berechnet. In unserer Praxis setzen die Versicherer dafür meist eine Laufzeit von höchstens 35 bis 40 Jahren an. Bei der Berechnung des Rückkaufswerts werden sie gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt (§ 169 VVG). Wer früh kündigt, hat damit bereits Abschlusskosten auf Beiträge getragen, die er nie zahlen wird. Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur verlangen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.

Garantien und Sicherheit

Eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet keine Mindestverzinsung. Das Guthaben folgt der Wertentwicklung der Fonds, das Kapitalmarktrisiko tragen Sie. Einige Anbieter garantieren gegen Aufpreis den Erhalt der eingezahlten Beiträge oder einen erreichten Höchststand zum Ablauf. Solche Garantien kosten Rendite und gleichen den Kaufkraftverlust durch Inflation nicht aus.

Der eigentliche Vorteil liegt woanders. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann eine lebenslange Rente zahlen, auch wenn Sie sehr alt werden. Dieses Langlebigkeitsrisiko lässt sich aber auch später noch gezielt absichern, etwa mit einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag aus zuvor angespartem Vermögen.

Fondsgebundene Rentenversicherung und Rentenfaktor: eine Garantie mit Hintertür

Viele Verträge nennen zwei Rentenfaktoren: einen höheren aktuellen, mit dem gern gerechnet wird, und einen niedrigeren garantierten. Verlassen können Sie sich höchstens auf den garantierten, und auch der war in der Vergangenheit nicht immer sicher. Ältere Bedingungen enthalten Klauseln, nach denen der Versicherer den Rentenfaktor senken darf, wenn Zinsen oder Lebenserwartung sich anders entwickeln als kalkuliert. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Neuere Verträge stützen sich auf das Gesetz (§ 163 VVG).

Seit 2017 haben mehrere Versicherer Rentenfaktoren auf diesem Weg gesenkt. Betroffen waren nach Angaben von Verbraucherschützern hunderttausende Verträge. In Verfahren, über die die Verbraucherzentralen berichten, sank der Rentenfaktor von 38,74 € auf 30,84 € und von 37,34 € auf 27,97 € je 10.000 € Guthaben. Das ist ein Fünftel bis ein Viertel weniger Rente. Die Gerichte stellen sich zunehmend auf die Seite der Versicherten:

  • Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 eine solche Klausel in fondsgebundenen Riester-Verträgen für unwirksam erklärt, weil sie die Senkung erlaubte, den Versicherer aber nicht verpflichtete, den Rentenfaktor bei einer späteren Verbesserung wieder anzuheben (Az. IV ZR 34/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Das Oberlandesgericht Köln hat am 28. August 2026 eine ähnliche Klausel eines anderen Versicherers verworfen (Az. 20 UKl 2/24, noch nicht rechtskräftig). Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Bürgerbewegung Finanzwende.
  • Weitere Klagen der Verbraucherzentralen gegen Lebensversicherer und Pensionskassen laufen (Übersicht der Verbraucherzentrale).

Mit welcher Lebenserwartung Versicherer rechnen

Der Rentenfaktor beruht auf dem Rechnungszins und der angenommenen Lebenserwartung. Versicherer kalkulieren in der Regel mit Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung, die eine weiter steigende Lebenserwartung und Sicherheitsabschläge einrechnen. Die amtliche Sterbetafel 2023/2025 enthält solche Annahmen nicht. Nach ihr leben 65-jährige Männer im Schnitt noch 18,0 Jahre, Frauen noch 21,1 Jahre, werden also etwa 83 beziehungsweise 86 Jahre alt (Statistisches Bundesamt). Bis das angesparte Kapital als Rente wieder ausgezahlt ist, muss man nach Berechnungen der Verbraucherzentralen dagegen häufig weit über 94 Jahre alt werden. Für eine fondsgebundene Rentenversicherung bedeutet das, dass Ihre Rente umso niedriger ausfällt, je vorsichtiger der Versicherer rechnet.

Fondsgebundene Rentenversicherung: garantierten Rentenfaktor prüfen Unser Rat: Vergleichen Sie nur garantierte Rentenfaktoren in Euro je 10.000 € und fragen Sie, ob der Versicherer sie nachträglich senken darf. Haben Sie schon einen Vertrag mit gekürztem Rentenfaktor, lassen Sie prüfen, ob die Kürzung wirksam war. Die Verbraucherzentralen stellen dafür Musterbriefe bereit.

Fondsgebundene Rentenversicherung verrenten: Danach ist das Kapital gebunden

Zum Rentenbeginn haben Sie bei einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung in der Regel die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung. Entscheiden Sie sich für die Rente, ist eine Kündigung danach in der Regel ausgeschlossen, und das eingesetzte Kapital bleibt beim Versicherer (BaFin). Sie erhalten Monat für Monat Ihre Rente, aber an das Geld selbst kommen Sie nicht mehr heran. Muss mit 75 das Dach saniert, die Wohnung barrierefrei umgebaut oder ein Auto ersetzt werden, hilft Ihnen die fondsgebundene Rentenversicherung dabei nicht.

Planen Sie deshalb auch im Alter eine Liquiditätsreserve ein, auf die Sie jederzeit zugreifen können. Verrenten Sie nicht Ihr ganzes Vermögen. Prüfen Sie rechtzeitig vor Rentenbeginn, ob Sie statt der Rente das Kapital ganz oder, wenn der Tarif es zulässt, teilweise auszahlen lassen. Die Frist für diese Entscheidung steht in den Bedingungen.

Fondsgebundene Rentenversicherung und Steuern

Kapitalauszahlung

Zahlt eine fondsgebundene Rentenversicherung Kapital aus, ist der Unterschiedsbetrag zu versteuern, also die Auszahlung abzüglich der Summe der eingezahlten Beiträge. Für Verträge ab 2012 gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Läuft der Vertrag mindestens 12 Jahre und wird das Kapital frühestens mit 62 ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Sonst unterliegt der volle Unterschiedsbetrag der Abgeltungsteuer.

Für die fondsgebundene Rentenversicherung gilt seit 2018 zusätzlich eine Teilfreistellung, nach der 15 % des Unterschiedsbetrags steuerfrei sind. Für Verträge aus den Jahren 2005 bis 2011 liegt die Altersgrenze bei 60 statt 62. Für Altverträge bis Ende 2004 gelten eigene Regeln.

Lebenslange Rente

Wird das Guthaben als lebenslange Rente ausgezahlt, ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig (§ 22 EStG). Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und beträgt bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 % der Rente. Je früher die Rente beginnt, desto höher ist er.

Unter dem Strich lohnt sich eine fondsgebundene Rentenversicherung gegenüber einem Fondssparplan aber nur, wenn die Steuerersparnis die zusätzlichen Kosten des Versicherungsmantels übersteigt. Das setzt in der Regel voraus, dass Ihr Sparer-Pauschbetrag ohnehin dauerhaft ausgeschöpft ist. Bedenken Sie auch, dass bei Entnahmen aus einem Sparplan ebenfalls nur der darin enthaltene Ertrag besteuert wird, nicht das eingezahlte Kapital.

Warum wir eine fondsgebundene Rentenversicherung meist nicht empfehlen

  • Kosten: Drei Kostenebenen zehren über Jahrzehnte an der Rendite, bei Dachfonds fallen sogar dreimal Verwaltungskosten an. Ausgewiesen werden nur kalkulierte Kosten, und bei vorzeitiger Kündigung wirken die Abschlusskosten besonders stark.
  • Rentenfaktor: Er entscheidet über die Rente, ist aber meist nicht verlässlich garantiert.
  • Lebenserwartung: Versicherer rechnen vorsichtig. Bis das Kapital zurückgeflossen ist, muss man sehr alt werden.
  • Verfügbarkeit und Vererbung: Wer verrentet, bindet das Kapital, und ohne besondere Vereinbarung verfällt beim Tod der Rest.
  • Flexibilität: Sie binden sich über Jahrzehnte an einen Anbieter. Kündigung oder Beitragsfreistellung kosten in den ersten Jahren Geld, ein Anbieterwechsel ist kaum ohne Verlust möglich.
  • Garantien: Ohne Garantie tragen Sie das volle Kapitalmarktrisiko, mit Garantie bezahlen Sie die Sicherheit mit Rendite.
  • Steuern: Die hälftige Besteuerung des Kapitals setzt 12 Jahre Laufzeit und eine Auszahlung ab 62 voraus. Ins Gewicht fällt der Vorteil vor allem, wenn der Sparer-Pauschbetrag ohnehin ausgeschöpft ist.
  • Vermischung: Wird Risikoschutz eingeschlossen, hängen Sparen und Absicherung voneinander ab, und das hat für beide Nachteile.

Wann sich eine fondsgebundene Rentenversicherung lohnen kann

Eine Ausnahme von unserer Skepsis ist der Honorartarif, auch Nettotarif genannt. Er enthält keine einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten. Die Beratung bezahlen Sie stattdessen mit einem gesonderten Honorar. Eine fondsgebundene Rentenversicherung als Honorartarif kann sinnvoll sein, wenn alles Folgende zutrifft:

  • Kostengünstige ETFs: Der Tarif bietet eine breite Auswahl schlanker Indexfonds (ETFs), und die Verwaltungskosten des Versicherers sind niedrig. Dachfonds und teure aktive Fonds gehören nicht hinein.
  • Größerer Betrag, häufiges Umschichten: Sie wollen viel Kapital langfristig anlegen und öfter umschichten. Fondswechsel innerhalb der Police lösen keine Steuer aus. Versteuert wird erst die Auszahlung.
  • Nur für das Alter: Das Geld bleibt sicher bis zum Ruhestand liegen. Dann greift die günstigere Besteuerung, also die hälftige Besteuerung nach 12 Jahren und ab 62 oder der Ertragsanteil bei einer Rente.
  • Existenzielle Risiken abgesichert: Ihre Arbeitskraft ist abgesichert, und der Beitrag ist dauerhaft tragbar.

Rechnen Sie das Honorar beim Vergleich mit ein, denn es steht nicht in den Effektivkosten. Die fondsgebundene Rentenversicherung können Sie wie alle Sparverträge bei uns auch als Honorartarif abschließen. Abgerechnet wird dann nach Beratungsumfang auf Stundenbasis. Bei sehr kleinen Beiträgen lohnt sich das meist nicht, weil das Honorar dann höher sein kann als die eingesparten Abschlusskosten. Sprechen Sie uns dazu über unsere Kontaktseite an. Trifft eine der Bedingungen nicht zu, sind kostengünstige Fondssparpläne außerhalb eines Versicherungsmantels meist die flexiblere Lösung. Das Kapital lässt sich später immer noch gegen Einmalbeitrag verrenten. Geförderte Wege der Altersvorsorge behandeln wir unter Basisrente und betriebliche Altersversorgung.

Vor dem Abschluss: vier Prüffragen

Fondsgebundene Rentenversicherung: Prüffragen vor dem Abschluss Unser Rat: Bevor Sie eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein anderes langfristiges Vorsorgeprodukt abschließen, sollten Sie vier Fragen beantworten.

1. Können Sie den Beitrag dauerhaft tragen?

Liegen Ihre Einnahmen verlässlich über den Ausgaben? Sonst droht ein teurer Dispositions- oder Ratenkredit, dessen Zinsen meist höher sind als der Ertrag einer Geldanlage. Übersteigen Ihre Vermögenswerte Ihre Schulden, oder ist eine schnellere Tilgung sinnvoller?

2. Sind die existenziellen Risiken abgesichert?

Die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ ordnet die Absicherung der Arbeitskraft den existenziellen Risiken zu, in der Rangfolge nach Haftpflicht- und Krankenversicherung. Aus unserer Sicht ist langfristiges Sparen für das Alter erst an der Reihe, wenn diese Risiken und die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen geregelt sind.

3. Kennen Sie das Anlagerisiko?

Wissen Sie, wie stark Fonds schwanken können, und haben Sie Erfahrung mit dieser Anlageform? Wenn nicht, informieren Sie sich vor einer jahrzehntelangen Bindung gründlich.

4. Passt das Produkt zu Ihren Zielen?

Passen die Schwankungen zu Ihrer Risikobereitschaft? Wie wichtig sind Ihnen Kosten, Verfügbarkeit des Geldes, Vererbbarkeit, staatliche Förderung und nachhaltige Anlage? Und wie würde sich die Anlage auf mögliche Sozialleistungen im Alter auswirken?

Berufsunfähigkeitsschutz geht vor: Sparen und Risikoschutz trennen

Hinweis: Berufsunfähigkeitsschutz vor Altersvorsorge Wichtig: Wer für das Alter spart, ohne seine Arbeitskraft abgesichert zu haben, wählt die falsche Reihenfolge. Bei Berufsunfähigkeit sind Ersparnisse schnell aufgebraucht, und auch die Beiträge zur Altersvorsorge lassen sich oft nicht mehr zahlen.

Viele Versicherer bieten an, eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in eine fondsgebundene Rentenversicherung einzuschließen. Wir raten in der Regel zur Trennung. Der Anbieter mit den besten BU-Bedingungen ist selten zugleich der beste für die Kapitalanlage. Die Zusatzversicherung hängt am Hauptvertrag. Wer den Sparvertrag kündigt oder beitragsfrei stellt, gefährdet damit auch den BU-Schutz. Außerdem lassen sich die Kosten beider Teile im Kombivertrag schwer vergleichen.

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente in der Regel bis Alter 67 bleibt von Ihren Sparentscheidungen unabhängig. Soll bei Berufsunfähigkeit auch die Altersvorsorge weiterlaufen, lässt sich das über eine entsprechend höhere BU-Rente einplanen.

Achtung: neue Förderrente ab 2027

Durch die Reform vom Mai 2026 sind ab 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. An ihre Stelle tritt eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge. Schließen Sie noch keinen solchen Vertrag ab und beschäftigen Sie sich frühestens ab Mitte 2027 damit. Erst müssen die Produkte auf den Markt kommen, dann zeigen Tests, welche gut und welche schlecht sind. Danach heißt es noch einmal abwarten, denn die meisten Versicherer und Anbieter werden ihre Produkte nachschärfen. Nach Berechnungen von Prof. Dr. Matthias Wolf (TH Köln) bringt die Förderung kinderlosen Durchschnittsverdienern nur 0,44 Prozentpunkte Rendite im Jahr. Mehr dazu erklären wir bei der klassischen Rentenversicherung.

Häufige Fragen zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Ist eine fondsgebundene Rentenversicherung sinnvoll?

Nach unserer Einschätzung in den meisten Fällen nicht. Sinnvoll sein kann sie als Honorartarif ohne einkalkulierte Abschlusskosten und mit kostengünstigen ETFs, wenn Sie einen größeren Betrag bis zum Ruhestand anlegen und öfter umschichten möchten. Dann greift auch die günstigere Besteuerung. Dachfonds-Policen mit hohen Abschlusskosten lohnen sich für die meisten Sparer nicht.

Bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung Garantien?

Nur eingeschränkt. Eine Mindestverzinsung gibt es nicht. Manche Tarife garantieren gegen Aufpreis den Erhalt der Beiträge oder einen Höchststand zum Ablauf. Zugesagt ist die lebenslange Zahlung der Rente, deren Höhe vom Rentenfaktor abhängt. Doch auch garantierte Rentenfaktoren haben Versicherer in der Vergangenheit gesenkt.

Darf der Versicherer den Rentenfaktor nachträglich senken?

Nur unter engen Voraussetzungen, meist mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Mehrere Versicherer haben das seit 2017 getan. Der Bundesgerichtshof hat 2025 eine Klausel für unwirksam erklärt, die eine Senkung ohne Pflicht zur späteren Wiederanhebung erlaubte (Az. IV ZR 34/25). Betroffene sollten ihren Vertrag prüfen lassen.

Was erben meine Angehörigen aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung?

Vor Rentenbeginn je nach Vereinbarung die Beiträge oder das Guthaben. Nach Rentenbeginn nur, was vereinbart ist: die restlichen Renten einer Garantiezeit oder das Kapital abzüglich gezahlter Renten. Ohne solche Vereinbarung verfällt das restliche Kapital. Wir empfehlen, wenn überhaupt, eine Gestaltung, bei der das vorhandene Guthaben vererbt wird.

Wie wird eine fondsgebundene Rentenversicherung im Alter besteuert?

Das hängt von der Auszahlungsform ab. Eine lebenslange Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 %. Bei einer Kapitalauszahlung aus Verträgen ab 2012 wird nach mindestens 12 Jahren und ab 62 die Hälfte des Unterschiedsbetrags mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Zusätzlich gilt die Teilfreistellung von 15 %.

Was passiert, wenn ich eine fondsgebundene Rentenversicherung kündige?

Sie erhalten den Rückkaufswert. Weil die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt werden und ein vereinbarter Stornoabzug hinzukommen kann, liegt er in den ersten Jahren häufig unter den eingezahlten Beiträgen. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob eine Beitragsfreistellung günstiger ist.

Kann ich Berufsunfähigkeitsschutz und eine fondsgebundene Rentenversicherung kombinieren?

Ja, viele Versicherer bieten das an. Wir raten in der Regel davon ab, weil der BU-Schutz dann vom Sparvertrag abhängt und die besten Bedingungen für beide Teile selten beim selben Anbieter liegen.

Wo finde ich die Kosten, bevor ich eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließe?

Im Produktinformationsblatt stehen die einzelnen Kostenarten und die Effektivkosten. Das sind aber kalkulierte Werte aus einer Modellrechnung bis zum Rentenbeginn. Welche Kosten Ihrem Vertrag später tatsächlich belastet werden, weist niemand aus, und sie können höher sein.

Komme ich nach Rentenbeginn noch an mein Geld?

Wenn Sie die Rente gewählt haben, in der Regel nicht. Hat die fondsgebundene Rentenversicherung mit der Rentenzahlung begonnen, ist eine Kündigung meist ausgeschlossen, und das Kapital bleibt gebunden. Vor Rentenbeginn können Sie sich dagegen meist für die Kapitalauszahlung entscheiden. Für größere Ausgaben im Alter brauchen Sie in jedem Fall eine eigene Reserve.

Ihr nächster Schritt

Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern Bevor Sie über Altersvorsorge entscheiden, sollte Ihre Arbeitskraft abgesichert sein. Fordern Sie unverbindlich einen Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung an. Bei Vorerkrankungen klären wir die Annahme vorab über eine anonyme Risikovoranfrage. Gesonderte Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.

© 2026 Helge Kühl und Kollegen eG. Fachlich verantwortlich: Helge Kühl. Stand: Oktober 2026.