Basisrenten werden im Volksmund auch Rüruprenten genannt. Sie werden steuerlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gefördert. Das könnte zum schnellen Abschluss verleiten. Ist das aber wirklich so? Wir klären auf.
Das Produkt
Gefördert werden Verträge mit einem Vertragsbeginn nach dem 31.12.2004. Der Vertrag muss auf den Namen des Sparers lauten. Der Sparer ist zugleich Beitragszahler, versicherte Person und Empfänger der späteren Rentenleistung. Auch eine Kündigung des Vertrages und die Auszahlung eines Rückkaufwertes sind ausgeschlossen. Durch die Kündigung wird der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Das Kapital darf ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Kapitalauszahlungen sind nicht erlaubt – mit Ausnahme der Abfindungen von Kleinbetragsrenten von unter 25 € monatlich. Die Rentenzahlung darf frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres des Sparers beginnen.
Basisrenten sind daher weder veräußerbar, beleihbar, kapitalisierbar und nur eingeschränkt vererbbar.Einmal abgeschlossen bindet man sich meist bis zum Tod an das abgeschlossene Produkt. An das Geld kommt man daher nur in Form einer späteren Rentenzahlung.
Ein Anbieterwechsel wird nur von sehr wenigen Anbietern zugelassen. Den Anbietern von Riesterrenten wurde übrigens per Gesetz vorgeschrieben, eine Wechselmöglichkeit zu schaffen. Flexibilität und Liquidität lassen daher nach bisheriger Rechtslage stark zu wünschen übrig. Die Privatversicherer versuchen einige diese Makel durch Zusatzversicherungen (Risikolebens-, Witwen-Witwerzusatzversicherungen) etwas abzubauen. Angeboten werden dürfen Basisrenten von Versicherungsgesellschaften, Investmenthäusern und Banken. Von letzteren liegen bisher aber keine eigenen Produkte vor. Von den Investmentgesellschaften bieten unserer Kenntnis nach lediglich die Deka und die DWS eigene Lösungen an. Beide Häuser investieren zunächst während der Ansparphase die Spareinlagen (abzgl. Kosten) in Fonds. Bei Renteneintritt wird das Kapital dann bei einem Lebensversicherungsunternehmen angelegt und dort verrentet.
Versicherungsgesellschaften bieten Basisrenten in Form einer klassischen und fondsgebundenen Variante an.
Bei der klassischen Variante wird das Guthaben mit einem Garantiezins von derzeit nur noch 0,25 % auf den nach Abzug der Kosten verbleibenden Sparanteil verzinst. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung, die aus den Kosten-, Risiko- und Zinsgewinnen der Gesellschaften resultiert. Legt man nur die Garantieverzinsung zu Grunde, dann muss man schon sehr alt werden, damit sich eine Basisrente auch wirklich lohnt. Schließlich kalkulieren die Versicherungsunternehmen mit sehr hohen Lebenserwartungen.
Bei der fondsbasierten Variante wird das Sparguthaben in Fonds investiert. Bei der fondsgebundenen Variante wird grundsätzlich nichts garantiert. Der Anleger trägt hier das Risiko. Einige Anbieter bieten jedoch Garantieen zum Renteneintritt an. Dies geschieht meist entweder durch die Garantie eingezahlter Beiträge oder aber durch die Sicherung bestimmter Höchststände per Garantiefonds. Darauf sollte man in Zeiten der Finanzkrise auch Wert legen, obwohl sich die Anbieter solche Garantien meist auch teuer bezahlen lassen. Vorteilhaft ist, dass die hier eingezahlten Gelder ebenfalls vor dem staatlichen Zugriff bei Beziehern vom neuen Arbeitslosengeld II sicher sind. Die Beiträge zu Basisrenten können im Jahre 2022 zu 94 % steuerlich als so genannte Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
Der Höchstbetrag der anrechenbaren Beiträge ist seit dem 01.01.2015 ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Dieser setzt sich aus dem Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2022: 24,7 Prozent) und der dazugehörigen Beitragsbemessungsgrenze (2022: 103.800 Euro/Jahr) zusammen und wird jährlich angepasst. 2022 liegt der als Sonderabgaben abzugsfähige Höchstbetrag daher bei 25.638,60 Euro (Ledige) bzw. aus 51.277,20 Euro (Verheiratete).
Von diesem Betrag können 2022 94 % von der Steuer abgezogen werden.
2022 beträgt der steuerlich abzugsfähige Betrag daher 24.100,28 € bzw. bei Verheirateten 48.200,58 €.
Jedes Jahr erhöht sich der Anteil des steuerlich abziehbaren Beitrages um 2 %, bis 2025 dann 100 % des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden kann. Die gezahlten Renten müssen letztlich entsprechend dem Steuersatz des eigenen Rentenjahrganges (Kohorte) versteuert werden. Ab 2040 sind die Renten dann voll zu versteuern. Bei Arbeitnehmern kürzt sich der abzugsfähige Beitragsanteil um die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführern mit Pensionszusage (nicht bei Allein-Gesellschafter-Geschäftsführern) ist der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen.
Sollte eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in eine Basisrente einbezogen werden?
Unsere tägliche Praxis zeigt, dass es purer Zufall wäre, wenn der Anbieter, der Ihnen den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch der ist, der in Ihrem Fall die beste Basisrente offeriert.
Außerdem blieben Sie hinreichend flexibel! Kann der teure Sparvertrag nicht mehr bedient werden, weil Sie beispielsweise in einen finanziellen Engpass geraten, und wollen diesen dann aussetzen, ist auch meist gleich der Berufsunfähigkeitsschutz betroffen, der ebenfalls mit ausgesetzt wird. Eine spätere Wiederaufnahme des Berufsunfähigkeitsschutzes ist bei den meisten Anbietern mit einer erneuten Gesundheitsprüfung fällig.
Letztes Gegenargument: Der vermeintliche Steuervorteil kann sich schnell in einen steuerlichen Nachteil verwandeln. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie möglicherweise sehr schnell berufsunfähig werden. Die Berufsunfähigkeitsrente wird dann nicht als Zeitrente mit einem niedrigen Ertragsanteil versteuert, sondern voll, so dass eine höhere Steuerlast gegeben sein kann. Auch kann es Zeiten geben, in denen Sie künftig nur sehr wenig verdienen, beispielsweise weil Sie arbeitslos geworden sind oder sich um die Kindererziehung kümmern. Dann bringt Ihnen -mangels Steuerpflicht- die Abziehbarkeit der Basisrente nichts, die späteren Renten müssen dann aber wieder voll versteuert werden.
Von daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus unserer Sicht separat von einer Basisrente abgeschlossen werden.
Worauf sollte beim Abschluss einer Basisrente daher geachtet werden?
Im ersten Schritt sollte ein Leistungsvergleich vorgenommen werden. Sowohl die versprochenen als auch die garantierten Leistungen der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich enorm. Auch der Finanzkraft des Unternehmens sollte Beachtung geschenkt werden. Dann ist auf die Flexibilität zu achten: Hier stellt sich die Frage, ob ein späterer Anbieterwechsel zugelassen wird. Schließlich kann es immer passieren, dass der eigene Anbieter einmal in eine finanzielle Schieflage gerät. Auch ist zu prüfen, inwieweit die Beitragszahlung variabel gestaltet werden kann und ob und wie das Kapital im vorzeitigen Todesfall an Angehörige übertragen wird. Die Abschluss- und Verwaltungskosten haben natürlich eine enorme Auswirkung auf die Leistungen der Unternehmen. Daher sollten diese berücksichtigt werden. Bei fondsbasierten Produkten ist außerdem darauf zu achten, in welche Fonds investiert wird und ob eine Beitrags- oder gar Höchststandsgarantie abgegeben wird. Zu prüfen bleibt zudem, was passiert, wenn der Sparvorgang einmal ausgesetzt wird und wie lange dies möglich ist.
Unser Rat
Wichtig ist zunächst, sich von etwaigen Steuervorteilen nicht gleich blenden zu lassen. Die Produkteigenschaften sollten genau beachtet werden.
Wer mit den vorhandenen Nachteilen leben kann und recht sicher ist, dass der Vertrag auch durchgehalten wird, für den kann eine Basisrente interessant sein.
Unter steuerlichen Aspekten kann sich eine Basisrente insbesondere für Selbständige lohnen, sofern sie in der Phase ihres Erwerbslebens vermutlich über höhere Einnahmen verfügen, als im späteren Rentenalter. Diese Konstellation sollte dann auch auf Dauer gegeben sein. Es macht keinen Sinn eine Basisrente abzuschließen, wenn aktuell keine Steuern gezahlt werden.
Wer eine Basisrente abschließen möchte, sollte einen niedrigen jährlichen Grundbeitrag mit Zuzahlungsoption, den die meisten Anbieter anbieten, abschließen. So kann in finanziell ertragreichen Jahren immer individuelle ntschieden werden, ob es Sinn macht, einen zusätzlichen Einmalbeitrag steuermindernd investiert werden.
Sofern gewünscht, können wir gerne Beitrags- und Leistungsvergleich mit entsprechenden Empfehlungen für Sie heraus arbeiten. Bitte kontaktieren Sie uns bei entsprechendem Bedarf.