FAQ – Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikovoranfrage
Diese FAQ bündelt die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – von Beiträgen und Bedingungen bis zu Antragsfragen (§ 19 VVG) und der anonymen Risikovoranfrage. Für vertiefende Inhalte verlinken wir auf unsere Fachseiten:
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Antragsfragen ·
Risikovoranfrage.
Kurzlogik: Bedarf → Markt-/Bedingungsanalyse → Original-Antragsfragen → strukturierte Risikovoranfrage → erst dann Antrag.
Fragen und Antworten
Starten Sie mit einer Beitrags- und Leistungsanalyse über unser Angebotsanforderungsformular. Warten Sie unsere Auswertung ab, bevor Sie irgendwo „blind“ Anträge stellen.
Parallel können Sie bereits Unterlagen vorbereiten: Befundberichte anfordern, Einsicht in Patientenakten nehmen, Auskunft bei Krankenkasse/PKV zusammentragen. Das beschleunigt später die Risikoprüfung erheblich.
Weiterführend:
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Leistungen ·
Antragsfragen
Wir schließen Anbieter nicht pauschal aus. Ziel ist ein belastbarer Marktüberblick.
Entscheidend ist am Ende nicht „wer im Vergleich auftaucht“, sondern:
Welche Tarife erfüllen Mindeststandards – und welche sind für Ihren Fall versicherbar.
Hinweis: In der Praxis entscheidet nach der Vorauswahl immer die Risikoprüfung (Gesundheit, Beruf, Hobbys).
Deshalb trennen wir Beitrags-/Bedingungsanalyse und Risikoprüfung strikt.
Zeitschriftenvergleiche arbeiten mit Musterfällen. In der BU ist das nur eingeschränkt übertragbar, weil Versicherer Berufe sehr unterschiedlich einstufen (teilweise mit sehr vielen Berufsgruppen) und zusätzlich Ausbildungsgrad, Tätigkeitsmix, Alter und weitere Faktoren gewichten.
Ein individueller Vergleich muss daher auf Ihrem konkreten Profil basieren – inklusive identischer Eckdaten und Mindeststandards.
Mehr dazu:
BU-Beiträge & Preisunterschiede.
Nicht kündigen. Erst wenn ein neuer Vertrag sicher zustande gekommen ist (Policierung/Annahmebestätigung),
kann man über Beitragsfreistellung oder Kündigung nachdenken.
Sinnvoll ist: Bedingungen prüfen → Alternativen vorselektieren → Risikovoranfrage → erst dann Wechselentscheidung.
Ja. Gerade bei Ausschlüssen/Zuschlägen kann eine strukturierte Vorprüfung zeigen, ob ein anderer Anbieter den Sachverhalt günstiger bewertet.
Wichtig ist, dass der Sachverhalt sauber dokumentiert und medizinisch nachvollziehbar aufbereitet ist.
Sich zu verschulden, um BU zu bezahlen, ist keine gute Idee. Entscheidend ist Priorisierung:
BU ist für die meisten Erwerbstätigen eine zentrale Existenzabsicherung – aber sie muss in Ihr Budget passen.
Vorgehen: Erst prüfen wir Mindeststandards und einen sinnvollen Zielschutz. Wenn die optimale Variante zu teuer ist, justieren wir sauber und transparent –
z. B. über Rentenhöhe, Laufzeit oder Bausteine. Wichtig: Jede Reduktion ist eine bewusste Risikoentscheidung.
Weiterführend:
Beiträge ·
Leistungen
Nein. In der BU ist das meist nicht nötig. Der kritische Teil ist die saubere Beantwortung der Gesundheitsfragen und die strukturierte Unterlagenlage.
Das lässt sich effizient remote klären – mit Originalfragen, Aktenaufbereitung und Rückfragen.
Wenn Sie bei der Auslegung einzelner Fragen unsicher sind, klären wir das gezielt. Versicherungstechnische Details liefern wir strukturiert über unsere Analysen.
Wir arbeiten im Verfahren der anonymen Risikovoranfrage. Dabei werden medizinische Sachverhalte so aufbereitet,
dass Versicherer vor einer Antragstellung eine Einschätzung geben können, ohne dass eine personenbezogene Antragseinreichung erfolgt.
Praktisch setzen wir auf drei Prinzipien: keine Antragseinreichung im Vorprüfschritt, keine unnötigen personenbezogenen Identifikationsdaten und klare Kommunikation
im Voranfrageprozess. Details zum Ablauf:
Risikovoranfrage.
Das hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Unterlagenqualität (Aussagekraft, Chronologie, Befunde) und Bearbeitungszeiten der Versicherer.
Als grober Orientierungsrahmen sind oft mehrere Wochen realistisch – bei komplexer Historie entsprechend länger.
Wichtiger als Tempo ist hier: saubere Vorprüfung statt späterer Probleme.
In der Regel nicht. Was „zurückkommt“, ist über höhere Beiträge/geringere Leistung vorfinanziert.
Aus Verbrauchersicht ist es meist sinnvoller, Risikoabsicherung und Vermögensaufbau sauber zu trennen.
Holzschnitt reicht nicht – Sie brauchen Daten. Sinnvoll sind:
- Auszug der kassenärztlichen Vereinigung
- Auszüge/Unterlagen von Ärzten, Therapeuten, Heilpraktikern (Patientenakte/Befundberichte)
- Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungsübersicht, ggf. weiter zurückreichend)
- bei PKV: Abrechnungen strukturiert zusammenstellen (ggf. zusätzliche Auskunft anfragen)
Wir stellen Ihnen auf jeden Fall entsprechende Musterbriefe zum Einholen dieser Auskünfte im Rahmen unserer Beratung zur Verfügung. Warum das wichtig ist: Gesundheitsfragen sind nicht standardisiert. Anzeigepflichtig ist, was konkret gefragt wird (§19 VVG).
Mehr dazu:
Antragsfragen.
Genau diesen Weg wollen wir im Vorprüfschritt vermeiden. Bitten Sie den Arzt um Akteneinsicht bzw. um einen Auszug/Befundbericht. Sie haben grundsätzlich ein Einsichtsrecht in Ihre Patientenakte.
Wenn nötig, nutzen Sie unsere Musteranschreiben, die wir Ihnen gerne zusenden und bleiben Sie sachlich, aber bestimmt.
Klären Sie das mit dem Arzt und bitten Sie um Korrektur oder um eine fachliche Einordnung (z. B. Verdachtsdiagnose, Ausschlussdiagnose). Wenn die Diagnose fachlich falsch ist, ist ein zusätzlicher Befund/Verlauf hilfreich, der das nachvollziehbar widerlegt. Es nützt allerdings nichts, wenn er die Daten bei sich löscht. Die Diagnosen bleiben dann trotzdem in den Systemen der kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkasse stehen. Nasch erfolgert Aufklärung prüfen wir per anonymisierter Risikovoranfrage, wie Versicherer den bereinigten Sachverhalt bewerten.
Völlig unterschiedlich – je nach Anbieter und Themenblock (ambulant/stationär/psychisch oft getrennt) .
Entscheidend ist der Wortlaut der Originalfragen. Nach §19 VVG beantworten Sie die Fragen so, wie sie gestellt werden – nicht mehr und nicht weniger.
Genau deshalb arbeiten wir mit Originalfragen statt mit pauschalen Abfragebögen.
Weiterführend: Antragsfragen ·
Nicht „jeden Arztbesuch“, sondern das, was der Versicherer fragt – und so, wie er es fragt.
Bei Bagatellen ohne Befund ist die Praxis oft unkritisch, aber bei allem darüber hinaus gilt:
Antworten müssen vollständig, wahrheitsgemäß und konsistent sein.
Wenn Sie unsicher sind, klären wir den Wortlaut der Frage und die passende Darstellung im Kontext der Unterlagen. Wir arbeiten mit Ihnen die Krankenakten auf.
Das ist ein Risikofeld. Entscheidend ist, ob tatsächlich unverschuldet falsch beantwortet wurde (z. B. weil Diagnosen nicht bekannt waren) und das auch vor Gericht belastbar ist. Die Rechtsfolgen hängen von den Umständen ab. Als Qualitätsmerkmal gibt es Tarife, die bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung auf bestimmte Rechte verzichten. Unabhängig davon gilt: Der beste Schutz ist saubere Recherche und konsistente Aufbereitung vor Antragstellung.
Das ist stark einzelfallabhängig (Diagnose, Verlauf, Therapie, Zeitraum, Beruf, Fragelogik). Bei laufender Psychotherapie sind BU-Annahmen in der Praxis häufig schwierig. Bei schweren Erkrankungen hängt es von Verlauf, Behandlungsende und Stabilität ab.
Wichtig: Nicht raten. Unterlagen aufbereiten, dann strukturierte Risikovoranfrage. Für manche Fälle können Alternativen sinnvoll sein
(z. B. Erwerbsunfähigkeit/Grundfähigkeiten – je nach Ziel).
Ja. Auch in der PKV sind Risikovoranfragen sinnvoll. Da die PKV-Entscheidung hochrelevant und oftmals eine Lebensentscheidung ist, sollte das aber mit sauberer Beratung und Zieldefinition erfolgen.
Ja, natürlich. Im Leistungsfall unterstützen wir bei beispilsweise bei der Strukturierung der Tätigkeitsdarstellung, medizinischer Unterlagen und dem Prozess gegenüber dem Versicherer – vorausgesetzt, der Vertrag wird über uns betreut.
Ja – und der Unterschied ist praktisch relevant. Vertreter sind dem Versicherer zugeordnet. Makler stehen auf Kundenseite und sind nach der BGH-Rechtsprechung „treuhänderischer Sachwalter“ des Kunden. Prüfen Sie den Vermittlerstatus im Register, wenn Sie unsicher sind.
Nein. Eine Risikovoranfrage ist eine Vorprüfung – keine Verpflichtung. Erst wenn Sie sich nach Auswertung für einen Antrag entscheiden und der Vertrag über uns zustande kommt, entsteht daraus die übliche Vergütung über Courtage.
Wir legen in Vergleichen in der Regel die jährliche vorschüssige Zahlweise zugrunde. Unterjährige Zahlweise verursacht häufig Ratenzahlungszuschläge, die rechnerisch einem hohen Effektivzins entsprechen können.
Wenn Sie den Verbrauchertipp inkl. Effektivzins-Tabelle nutzen möchten:
Beiträge.
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Risikovoranfrage
Stand 12. Mai 2026
Autor: Helge Kühl


