Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

 

FAQ – Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikovoranfrage

Diese FAQ bündelt die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – von Beiträgen und Bedingungen bis zu Antragsfragen (§ 19 VVG) und der anonymen Risikovoranfrage. Für vertiefende Inhalte verlinken wir auf unsere Fachseiten:
Beiträge ·
Leistungen ·
Antragsfragen ·
Risikovoranfrage.

Kurzlogik: Bedarf → Markt-/Bedingungsanalyse → Original-Antragsfragen → strukturierte Risikovoranfrage → erst dann Antrag.

Fragen und Antworten

Anfang: Was soll ich zuerst tun?

Starten Sie mit einer Beitrags- und Leistungsanalyse über unser Angebotsanforderungsformular. Warten Sie unsere Auswertung ab, bevor Sie irgendwo „blind“ Anträge stellen.

Parallel können Sie bereits Unterlagen vorbereiten: Befundberichte anfordern, Einsicht in Patientenakten nehmen, Auskunft bei Krankenkasse/PKV zusammentragen. Das beschleunigt später die Risikoprüfung erheblich.

Weiterführend:
Beiträge ·
Leistungen ·
Antragsfragen

Anbieter: Welche Anbieter nehmen am Beitrags- und Leistungsvergleich teil?

Wir schließen Anbieter nicht pauschal aus. Ziel ist ein belastbarer Marktüberblick.
Entscheidend ist am Ende nicht „wer im Vergleich auftaucht“, sondern:
Welche Tarife erfüllen Mindeststandards – und welche sind für Ihren Fall versicherbar.

Hinweis: In der Praxis entscheidet nach der Vorauswahl immer die Risikoprüfung (Gesundheit, Beruf, Hobbys).
Deshalb trennen wir Beitrags-/Bedingungsanalyse und Risikoprüfung strikt.

Anbieter: In einem Vergleich, der in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde, war die A-Gesellschaft sehr günstig. Warum ist die in meinem Fall so teuer?

Zeitschriftenvergleiche arbeiten mit Musterfällen. In der BU ist das nur eingeschränkt übertragbar, weil Versicherer Berufe sehr unterschiedlich einstufen (teilweise mit sehr vielen Berufsgruppen) und zusätzlich Ausbildungsgrad, Tätigkeitsmix, Alter und weitere Faktoren gewichten.

Ein individueller Vergleich muss daher auf Ihrem konkreten Profil basieren – inklusive identischer Eckdaten und Mindeststandards.
Mehr dazu:
BU-Beiträge & Preisunterschiede.

Altvertrag: Ich habe schon einen Vertrag. Der hat aber keine guten Bedingungen. Was soll ich tun?

Nicht kündigen. Erst wenn ein neuer Vertrag sicher zustande gekommen ist (Policierung/Annahmebestätigung),
kann man über Beitragsfreistellung oder Kündigung nachdenken.

Sinnvoll ist: Bedingungen prüfen → Alternativen vorselektieren → Risikovoranfrage → erst dann Wechselentscheidung.

Altvertrag: Ich habe einen Vertrag. Dort sind aber bestimmte Risiken vom Schutz ausgeschlossen. Lohnt es sich da überhaupt, Risikovoranfragen zu stellen?

Ja. Gerade bei Ausschlüssen/Zuschlägen kann eine strukturierte Vorprüfung zeigen, ob ein anderer Anbieter den Sachverhalt günstiger bewertet.
Wichtig ist, dass der Sachverhalt sauber dokumentiert und medizinisch nachvollziehbar aufbereitet ist.

Beitrag: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gerade billig. Eigentlich kann ich mir diese gar nicht leisten. Was soll ich tun?

Sich zu verschulden, um BU zu bezahlen, ist keine gute Idee. Entscheidend ist Priorisierung:
BU ist für die meisten Erwerbstätigen eine zentrale Existenzabsicherung – aber sie muss in Ihr Budget passen.

Vorgehen: Erst prüfen wir Mindeststandards und einen sinnvollen Zielschutz. Wenn die optimale Variante zu teuer ist, justieren wir sauber und transparent –
z. B. über Rentenhöhe, Laufzeit oder Bausteine. Wichtig: Jede Reduktion ist eine bewusste Risikoentscheidung.

Weiterführend:
Beiträge ·
Leistungen

Beratung: Können Sie mich auch persönlich bei mir zu Hause beraten? Haben Sie auch einen Vertreter vor Ort?

Nein. In der BU ist das meist nicht nötig. Der kritische Teil ist die saubere Beantwortung der Gesundheitsfragen und die strukturierte Unterlagenlage.
Das lässt sich effizient remote klären – mit Originalfragen, Aktenaufbereitung und Rückfragen.

Wenn Sie bei der Auslegung einzelner Fragen unsicher sind, klären wir das gezielt. Versicherungstechnische Details liefern wir strukturiert über unsere Analysen.

Datenschutz: Wie stellen Sie sicher, dass meine Risikovoranfragen nicht in der Wagnisdatei (HIS-Datei) gespeichert werden?

Wir arbeiten im Verfahren der anonymen Risikovoranfrage. Dabei werden medizinische Sachverhalte so aufbereitet,
dass Versicherer vor einer Antragstellung eine Einschätzung geben können, ohne dass eine personenbezogene Antragseinreichung erfolgt.

Praktisch setzen wir auf drei Prinzipien: keine Antragseinreichung im Vorprüfschritt, keine unnötigen personenbezogenen Identifikationsdaten und klare Kommunikation
im Voranfrageprozess. Details zum Ablauf:
Risikovoranfrage.

Dauer: Wie lange dauert es, bis ich einen Vertrag in der Tasche habe?

Das hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Unterlagenqualität (Aussagekraft, Chronologie, Befunde) und Bearbeitungszeiten der Versicherer.

Als grober Orientierungsrahmen sind oft mehrere Wochen realistisch – bei komplexer Historie entsprechend länger.
Wichtiger als Tempo ist hier: saubere Vorprüfung statt späterer Probleme.

Geld-Zurück-Garantie: Mein Vertreter hat mir einen Vertrag angeboten, bei dem ich die gezahlten Beiträge bei Ablauf zurückbekomme. Ist so etwas empfehlenswert?

In der Regel nicht. Was „zurückkommt“, ist über höhere Beiträge/geringere Leistung vorfinanziert.
Aus Verbrauchersicht ist es meist sinnvoller, Risikoabsicherung und Vermögensaufbau sauber zu trennen.

Gesundheitsfragen: Ich bin mir nicht ganz sicher, an was ich in den letzten 5-10 Jahren gelitten habe. Wer kann mir helfen?

Holzschnitt reicht nicht – Sie brauchen Daten. Sinnvoll sind:

  • Auszug der kassenärztlichen Vereinigung
  • Auszüge/Unterlagen von Ärzten, Therapeuten, Heilpraktikern (Patientenakte/Befundberichte)
  • Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse (Leistungsübersicht, ggf. weiter zurückreichend)
  • bei PKV: Abrechnungen strukturiert zusammenstellen (ggf. zusätzliche Auskunft anfragen)

Wir stellen Ihnen auf jeden Fall entsprechende Musterbriefe zum Einholen dieser Auskünfte im Rahmen unserer Beratung zur Verfügung.  Warum das wichtig ist: Gesundheitsfragen sind nicht standardisiert. Anzeigepflichtig ist, was konkret gefragt wird (§19 VVG).
Mehr dazu:
Antragsfragen.

Gesundheitsfragen: Mein Arzt will mir nicht mitteilen, was in meiner Akte vermerkt ist. Er meint, die Versicherung würde ihn anschreiben. Dann würde er es denen mitteilen. Was soll ich tun?

Genau diesen Weg wollen wir im Vorprüfschritt vermeiden. Bitten Sie den Arzt um Akteneinsicht bzw. um einen Auszug/Befundbericht. Sie haben grundsätzlich ein Einsichtsrecht in Ihre Patientenakte.

Wenn nötig, nutzen Sie unsere Musteranschreiben, die wir Ihnen gerne zusenden und bleiben Sie sachlich, aber bestimmt.

Gesundheitsfragen: Nach Einsicht meiner Arztakte habe ich festgestellt, dass eine Diagnose vermerkt ist, an der ich eigentlich nie gelitten habe. Was soll ich tun?

Klären Sie das mit dem Arzt und bitten Sie um Korrektur oder um eine fachliche Einordnung (z. B. Verdachtsdiagnose, Ausschlussdiagnose). Wenn die Diagnose fachlich falsch ist, ist ein zusätzlicher Befund/Verlauf hilfreich, der das nachvollziehbar widerlegt. Es nützt allerdings nichts, wenn er die Daten bei sich löscht. Die Diagnosen bleiben dann trotzdem in den Systemen der kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkasse stehen. Nasch erfolgert Aufklärung prüfen wir per anonymisierter Risikovoranfrage, wie Versicherer den bereinigten Sachverhalt bewerten.

Gesundheitsfragen: Welche Zeiträume werden von den Anbietern abgefragt?

Völlig unterschiedlich – je nach Anbieter und Themenblock (ambulant/stationär/psychisch oft getrennt) .
Entscheidend ist der Wortlaut der Originalfragen. Nach §19 VVG beantworten Sie die Fragen so, wie sie gestellt werden – nicht mehr und nicht weniger.

Genau deshalb arbeiten wir mit Originalfragen statt mit pauschalen Abfragebögen.
Weiterführend: Antragsfragen ·

Gesundheitsfragen: Muss ich wirklich jeden Arztbesuch angeben?

Nicht „jeden Arztbesuch“, sondern das, was der Versicherer fragt – und so, wie er es fragt.
Bei Bagatellen ohne Befund ist die Praxis oft unkritisch, aber bei allem darüber hinaus gilt:
Antworten müssen vollständig, wahrheitsgemäß und konsistent sein.

Wenn Sie unsicher sind, klären wir den Wortlaut der Frage und die passende Darstellung im Kontext der Unterlagen. Wir arbeiten mit Ihnen die Krankenakten auf.

Gesundheitsfragen: Was passiert eigentlich, wenn ich unverschuldet die Gesundheitsfragen falsch beantworte?

Das ist ein Risikofeld. Entscheidend ist, ob tatsächlich unverschuldet falsch beantwortet wurde (z. B. weil Diagnosen nicht bekannt waren) und das auch vor Gericht belastbar ist. Die Rechtsfolgen hängen von den Umständen ab. Als Qualitätsmerkmal gibt es Tarife, die bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung auf bestimmte Rechte verzichten. Unabhängig davon gilt: Der beste Schutz ist saubere Recherche und konsistente Aufbereitung vor Antragstellung.

Gesundheitsfragen: Bei welchen Vorerkrankungen wird der Vertragsabschluss schwierig?

Das ist stark einzelfallabhängig (Diagnose, Verlauf, Therapie, Zeitraum, Beruf, Fragelogik). Bei laufender Psychotherapie sind BU-Annahmen in der Praxis häufig schwierig. Bei schweren Erkrankungen hängt es von Verlauf, Behandlungsende und Stabilität ab.

Wichtig: Nicht raten. Unterlagen aufbereiten, dann strukturierte Risikovoranfrage. Für manche Fälle können Alternativen sinnvoll sein
(z. B. Erwerbsunfähigkeit/Grundfähigkeiten – je nach Ziel).

Private Krankenversicherung: Ich spiele mit dem Gedanken, eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Bieten Sie auch hier Voranfragen an?

Ja. Auch in der PKV sind Risikovoranfragen sinnvoll. Da die PKV-Entscheidung hochrelevant und oftmals eine Lebensentscheidung ist, sollte das aber mit sauberer Beratung und Zieldefinition erfolgen.

Schadeneintritt: Helfen Sie mir auch im Schadenfall?

Ja, natürlich. Im Leistungsfall unterstützen wir bei beispilsweise bei der Strukturierung der Tätigkeitsdarstellung, medizinischer Unterlagen und dem Prozess gegenüber dem Versicherer – vorausgesetzt, der Vertrag wird über uns betreut.

Versicherungsmakler - Versicherungsvertreter: Gibt es da einen Unterschied?

Ja – und der Unterschied ist praktisch relevant. Vertreter sind dem Versicherer zugeordnet. Makler stehen auf Kundenseite und sind nach der BGH-Rechtsprechung „treuhänderischer Sachwalter“ des Kunden. Prüfen Sie den Vermittlerstatus im Register, wenn Sie unsicher sind.

Verpflichtung: Gehe ich mit der Voranfrage irgendwelche Verpflichtungen ein?

Nein. Eine Risikovoranfrage ist eine Vorprüfung – keine Verpflichtung. Erst wenn Sie sich nach Auswertung für einen Antrag entscheiden und der Vertrag über uns zustande kommt, entsteht daraus die übliche Vergütung über Courtage.

Zahlungsweise: Welche Zahlungsweise empfehlen Sie?

Wir legen in Vergleichen in der Regel die jährliche vorschüssige Zahlweise zugrunde. Unterjährige Zahlweise verursacht häufig Ratenzahlungszuschläge, die rechnerisch einem hohen Effektivzins entsprechen können.

Wenn Sie den Verbrauchertipp inkl. Effektivzins-Tabelle nutzen möchten:
Beiträge.


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Risikovoranfrage


Stand 12. Mai 2026

Autor: Helge Kühl