Bedarfsermittlung

Analyse, Inspektion

Brauche ich überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung?

 

Bedarfsermittlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

 

Die erste DIN-Norm 77230 im Bereich Versicherungen und Finanzen („Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“) zeigt es auf, was Verbraucherschützer schon seit Langem predigen: Nach der obligatorischen Krankenversicherung und der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung für alle Erwerbstätigen. Hintergrund ist, dass die staatlichen Sicherungssysteme oftmals bei weitem nicht ausreichen, einen gewissen Lebensstandard zu halten.

Wie hoch sollte man sich absichern?

Bei der Ermittlung der Absicherungshöhen empfiehlt es sich, vier Eckpunkte zu beachten.

  1. Untere Grenze: Absicherung über Grundsicherung auf Mindestlohnniveau

    Wer sein Leben eigenverantwortlich bestimmen will und nicht auf die staatliche Grundsicherung (Arbeitslosengeld II bzw. Harz IV) setzen möchte, sollte im ersten Schritt, der Logik der DIN 77230 folgend versuchen, sich zumindest auf Mindestlohnniveau abzusichern.Der Mindestlohn beträgt 2022 9,82 € brutto pro Stunde (ab 01. Juli 2022 10,45 €, 12€ sind sogar geplant). Bei einer 40 Stundenwoche daher 1.649,76 € brutto im Monat. Netto sind das dann ca. 1.220 € bei Ledigen und ca. 1.310 € bei Verheirateten in der Steuerklasse 3 (vgl. auch Brutto/Netto-Rechner). Läge der Mindestlohn bei künftig 12 €, dann beträgt der Bruttomindestlohn bei einem 8 Stunden Arbeitstag und 21 Arbeitstagen im Monat 2.016 €. Netto verbleiben daher für einen Ledigen ca. 1.430 € und einem Verheirateten 1.610 €.Bei privat Krankenversicherten sollte der Beitrag zur privaten Krankenversicherung addiert werden.Bei Selbstständigen / Freiberuflern wird zusätzlich der halbe Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (305,97 € West / 289,70 € Ost) addiert.
  2. Obere Grenze : Lebensstandard erhaltend  – 80% des Nettoerwerbseinkommens80% des Nettoerwerbseinkommens gelten grundsätzlich als obere Absicherungshöhe.Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern, Freiberuflern und Selbstständigen kommt dazu der Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung.
    Bei Personen, die über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, kommt der Beitrag ebenfalls oben drauf.
    Selbstständige und Freiberufler, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten diesen Beitrag ebenfalls berücksichtigen und entsprechend addieren. Abzuziehen sind wiederum bestehende Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen.
    Übrigens: Auch die meisten Versicherer orientieren sich in der Regel an der 80% Grenze und lassen oftmals eine höhere Absicherung bei Erwerbstätigen nicht zu.
  3. Tatsächlicher Bedarf: Orientierung an den festen monatlichen AusgabenEine Prüfung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sollte bei der Bedarfsermittlung vorgenommen werden. Schließlich sollte die Absicherungshöhe auch so bemessen sein, dass zumindest die festen monatlichen Ausgaben inklusive der Aufwendungen für die private Altersversorgung immer gedeckt sind. Diese Fixkosten können natürlich deutlich über dem Mindestlohnniveau, aber auch deutlich unter dem Nettoerwerbseinkommen liegen. Berücksichtigt werden sollten dabei natürlich auch die Aufwendungen für die private Altersversorgung.
  4. Weitere Einnahmequellen
    Zunächst sind bestehende Ansprüche aus den gesetzlichen Sozialsystemen (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk) bei der Bedarfsermittlung abzuziehen. Analog der DIN 77230 können beispielsweise gesetzlich Rentenversicherte die halbe Erwerbesminderungsrente vom Bedarf abziehen.Nicht unberücksichtigt lassen sollte man natürlich die sonstigen Einnahmen, die unabhängig vom Einkommen laufen (z.B. Miet- / Zins- und Pachteinnahmen). Bei Miet- und Pachteinnahmen sollte beachten werden, dass künftige Ausgaben, beispielsweise für die Instandhaltung einer Immobilie, bedient werden müssen. Auch Zins- und Dividendeneinnahmen sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn diese dauerhaft gesichert sind. Wer sein Geld sicher anlegt, kann die Zinsen bei der Bedarfsermittlung natürlich berücksichtigen. Aber auch diese Einnahmen unterliegen Schwankungen. Wer am Kapitalmarkt zockt, sollte die Erträge aus unserer Sicht lieber unberücksichtigt lassen. Zu prüfen ist auch, ob und in wie weit das Einkommen eines Partners mit berücksichtigt werden soll.

Fazit
In der Praxis wird es bei Berücksichtigung der obigen Eckpunkte dazu führen, dass meist eine zusätzliche private Zusatzrente zwischen 1.000 € bis 2.500 € notwendig ist.

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Bedarfsermittlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung für

Weitere Infos zur Bedarfsermittlung in der Risikolebensversicherung hier .

info männchen Tipp

Tolles Tool des Deutschen Instituts für Altersversorgung: Wie ist mein BU-Risiko?