Angestellte – Bedarfsermittlung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90 % der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.
Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen krankheits- und unfallbedingte Risiken. Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für
Beruf | BU-Risiko 1993-2002 |
---|---|
Apothekenhelfer | 18,55 % |
Ärzte | 7,34 % |
Bürokaufleute / Verwaltungsangestellte | 16,27 % |
Datenverarbeitungskaufleute | 21,72 % |
Groß- u. Einzelhandelskaufleute | 16,55 % |
Handelsvertreter | 18,74 % |
Ingenieure | 8,04 % |
Journalisten/Schriftsteller | 13,79 % |
PTA | 26,23 % |
Verbandsleiter/Funktionäre | 13,54 % |
Wirtschaftsprüfer /Steuerberater | 15,04 % |
Bedarfsermittlung
Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über
- die gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebsrenten des Arbeitgebers
- berufsständische Versorgungswerke (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte)
Gesetzliche Rentenversicherung
Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen bereits Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:
- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab. Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 35 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne der EMR liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen. Nur wer beim Inkrafttreten der Rentenreform von 2000, also am 02.01.2001, bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein so genannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den „neuen“ Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Unser Rat
Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung keine Renteninformation zugesandt wurde, sollte eine solche angefordert werden. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst- bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach. Vereinbaren Sie bei Unklarheiten einen Termin mit einem Rentenberater in Ihrer Nähe.
Betriebliche Altersversorgung
Prüfen Sie, ob über Ihren Arbeitgeber Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen. Fragen Sie auch nach der Höhe der Ansprüche und unter welchen Bedingungen Schutz gewährt wird.
Absicherungsbedarf
Sie sollten zunächst ihre Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Dabei hilft unser Excel-Rechner. Prüfen Sie dann, ob zumindest die festen monatlichen Ausgaben im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles gedeckt sind. Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:
Beispiel | Eigene Situation | |
---|---|---|
Feste monatliche Ausgaben (Hilfestellung bei der Bedarfsermittlung gibt unser Excel-Rechner) | 2.000 € | |
abzgl. halbe Erwerbsminderungsrente | 1.000 € | |
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung | 0 € | |
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen) | 100 € | |
abzgl. Einkommen des Partners | 500 € | |
gleich Versicherungsbedarf | 400 € |
Wie schließe ich den Vertrag?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer…
- ….Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung) oder
- … Kapitallebensversicherung
- … privaten Rentenversicherung
- … fondsgebundenen Lebensversicherung
- … fondsgebundenen Rentenversicherung
- … Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)
- oder im Rahmen einer betrieblichen Versorgung
abgeschlossen werden. Bei den Varianten 2.- 6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das „Sparen“ bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.
Unser Rat
Trennen Sie Spar- und Risikoprozess voneinander! Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab.
Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine „Geld-zurück-Garantie“ haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50 % der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde.
Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst die staatlichen Förderprogramme (Riesterrenten, Rüruprenten, betriebliche Altersversorgung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 63, besser noch bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.
Fordern Sie nun einen unverbindlichen Beitrags- und Leistungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung samt den erforderlichen Unterlagen von zunächst drei empfehlenswerten Anbietern an, um eine Risikovoranfrage einzuleiten.