Risikolebensversicherung per Risikovoranfrage
Wer für andere Personen finanziell verantwortlich ist, dass kann beispielswiese ein Lebens-, Ehe- oder Geschäftspartner, Kinder oder auch die Eltern sein, der sollte auf jeden Fall ausreichend für den Todesfall vorsorgen. Versicherungsschutz wird über Risikolebensversicherungen geboten. Diese sind nicht wirklich teuer, sichern aber die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen.
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, mit welchen Ansprüchen die Hinterbliebenen in Ihrem Todesfall derzeit rechnen können.
Tipp Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer wird erhoben, wenn ein Vermögen unentgeltlich von einer Person auf eine andere übergeht (Freibeträge beachten!). Bei Lebensversicherungen ist das der Fall, wenn das Versicherungsunternehmen das Geld nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen anderen Bezugsberechtigten oder an die Erben auszahlt. Ausnahme: Bei Direktversicherungen liegt kein erbschaftssteuerpflichtiger Vorgang vor. Setzt man dagegen den „Erblasser“ nur als Versicherten und die „Erben“ als Versicherungsnehmer ein, so fließt beim Tod des „Erblassers“ die Versicherungsleistung den „Erben“ steuerfrei zu. Aber Achtung: Dem Versicherungsnehmer stehen die Gestaltungsrechte an dem Vertrag zu. Sollten Sie sich daher später trennen und eine neue Liebe mit dem Schutz bedenken wollen, kann Ihnen der Ex-Partner einen Strich durch die Rechnung machen und den Vertrag kündigen.
Erbschaftssteuertabelle
Bei einem Steuersatz von..... € | |||||||
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Freibetrag | Steuerklasse | 75.000 | 300.000 | 600.000 | 6.000.000 | 13.000.000 | |
Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerschaft | 500.000 € | I | 7% | 11% | 15% | 19% | 23% |
Kinder, Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € | I | 7% | 11% | 15% | 19% | 23% |
Enkelkinder | 200.000 € | I | 7% | 11% | 15% | 19% | 23% |
Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft | 100.000 € | I | 7% | 11% | 15% | 19% | 23% |
Eltern u. Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft | 20.000 € | II | 15% | 20% | 25% | 30% | 35% |
Übrige | 20.000 € | III | 30% | 30% | 30% | 30% | 50% |
Hinweis Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung mit denen Beerdigungskosten abgesichert werden sollen, sind generell nichts anderes als Kapitallebensversicherungen. Also eine Mischung aus Sparvorgang verbunden mit einem Todesfallschutz. Vor allem aufgrund des hohen versicherten Endalters und der Kosten beim Lebensversicherer verzinst sich der Sparvorgang allerdings sehr schlecht. Außerdem führen die Kosten einer Beerdigung, auch wenn diese nicht als günstig zu bezeichnen sind, nicht unbedingt zum wirtschaftlichen Ruin der Hinterbliebenen. Mein Rat: Finger weg von Sterbegeldversicherung. Das ersparte Geld sollte in Banksparpläne, auf Tagesgeldkoten oder in Fondssparplänen angelegt werden.
Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen im Bereich der Risikolebensversicherung sind zum größten Teil standardisiert. Es gibt nur einen Versicherungsfall und das ist nun mal der Tod. Kein Schutz besteht bei Selbstmord binnen der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss.
Einige Besonderheiten gilt es zu beachten:
- Dynamik
Die Dynamik soll inflationsbedingte Effekte ausgleichen. Angeboten wird von vielen Versicherungsunternehmen entweder eine Dynamisierung des Beitrages oder der Versicherungssumme. Dabei wird entweder der Beitrag oder die abzusichernde Todesfallsumme jährlich meist um einen gewissen Prozentsatz erhöht. Bei jedweder Erhöhung wird das dann jeweils erreichte Eintrittsalter und die Restlaufzeit zugrunde gelegt. Der Schutz wird also mit zunehmenden Alter teurer. Von daher empfiehlt es sich, schon frühzeitig etwas einen höheren Schutz zu vereinbaren. Die Dynamik kann allerdings jederzeit wieder aus dem vertrag herausgenommen werden. Sie kann auch meist 1-2 mal nacheinander ausgesetzt werden, um weiterhin Vertragsbestandteil zu bleiben. - Nachversicherungsrecht
Einige Versicherer bieten ein so genanntes Optionsrecht. Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Bau eines Hauses) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten Betrag erhöht werden. - Verlängerungsoption
Sofern aktuell nur ein Zeitraum von bis zu 10 /15 Jahren abgesichert werden muss, empfiehlt es sich darüber nachzudenken, den Schutz mit einer Verlängerungsoption auszustatten. Dann kann der Versicherungsschutz meist um den gleichen Zeitraum oder um einen vorher festgelegten Zeitraum ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Allerdings richtet sich der zu zahlende Beitrag für den Verlängerungszeitraum später nach dem dann erreichten Eintrittsalter und der Restlaufzeit. Unser Rat
Sichern Sie gleich von Beginn an eine möglichst lange Laufzeit ab. Eine vorzeitige Kündigung ist zu den jeweiligen Fälligkeiten immer möglich. - Terminal Illness
Einige Anbieter bieten an, dass bei Eintritt einer schweren Erkrankung mit einer feststehenden Restlebenserwartung von weniger als einem Jahr die Versicherungssumme bereits vorher in Anspruch genommen werden kann. - Kriegsrisiko
Die Mitversicherung des passiven Kriegsrisikos ist für einige Personenkreise, die sich in Krisen- und Kriegsgebieten aufhalten, wichtig. Als grundsätzlich nicht versicherbar gilt das aktive Kriegsrisiko. Vereinfacht ausgedrückt, lässt sich das passive Kriegsrisiko vom Aktiven dadurch abgrenzen, dass beim Passiven die „Flinte“ in die Hand genommen und gekämpft wird.
Unser Rat
Die Zusatzbausteine Nachversicherungsrecht, Verlängerungsoption und Terminal Illness gibt es oftmals nur im Paket zu kaufen. Der Beitragszuschlag dafür liegt von Beginn an zwischen 20 – 30%. Ziemlich teuer wie wir finden. Besser ist es, den Schutz von Beginn an lieber etwas höher zu wählen und länger laufen zu lassen.
Eine Kopplung des Todesfallschutzes mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt meist nicht, da es schon verwunderlich wäre, wenn derjenige Anbieter, der in Ihrem Fall den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch noch im Bereich der Risikolebensversicherung das beste Angebot unterbreitet. Daher halten wir prinzipiell eine Trennung für sinnvoll. Zudem ist der Bedarf für die Vertragslaufzeit meist unterschiedlich. Der Versicherungsschutz ist daher den individuellen Gegebenheiten anzupassen.
Daher sollten wir, sofern Versicherungsbedarf im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit besteht, zunächst immer getrennte Analysen durchführen, wobei wir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch Tarife mit minimalem Todesfallschutz berücksichtigen. Natürlich führen wir auch im Bereich der reinen Risikolebensversicherung Risikovoranfragen durch. Stellt sich bei unserer Schlussempfehlung dann heraus, dass Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherer identisch sind und die restlichen Parameter auch zusammenpassen, kann der Schutz immer noch gekoppelt werden.
Hier können Sie einen unverbindlichen Vergleich zur Risikolebensversicherung anfordern….