Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz im Fall des Verlustes bestimmter (Grund-) Fähigkeiten, die im täglichen Leben gebraucht werden. Gezahlt wird dann eine monatliche Rente, entweder lebenslang oder bis zu einem vorher fest vereinbarten Termin (meist bis zum Rentenbeginn).

Geleistet wird, wenn im Sinne eines fest definierten Fähigkeitenkatalogs der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlicht dauernd oder, so eine bessere Definition, für mindestens 12 Monate beeinträchtigt wird. Anbieter gibt es auf dem Markt allerdings nur ganz Wenige. Zu ihnen zählen die Canada Life, die WWK und der Münchener Verein.

Anbieter von Grundfähigkeitsversicherungen - Übersicht

KritereienCanada LifeWWKMünchener Verein
Mindesteintrittsalter5 Jahre 7 Jahre 6 Jahre
Höchsteintrittsalter65 Jahre 67 Jahre 67 Jahre
Beitragsdynamik möglich? jajaja
Leistungsdynamik möglich?jajaja
Nachversicherungsoptionja, max. bis Endalter 45 Jahre ja, max. binnen 5 Jahren 100 % der Ursprungsrente bzw. 600 €.möglich. Einschränkungen beachten.
Karenzzeiten möglich jajaja

Bei der nachfolgenden Beschreibung des Fähigkeitenkataloges haben wir das Produkt des Marktführers Canada Life exemplarisch gewählt:

Eine Beeinträchtigung besteht, wenn Sie nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang nicht fähig waren oder nicht fähig sein werden, mindestens

  • eine der im Fähigkeitenkatalog A) oder
  • drei der im Fähigkeitenkatalog B)

beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.

Eine Beinträchtigung liegt ebenso vor, wenn dem Versicherten in der gesetzlichen oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (nach dem Stand 2001) zuerkannt wurde und ihm deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/oder Pflegegeld zustehen.

Fähigkeitenkatalog A:

1.Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.

2. Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.

3. Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.

4. Sie sind weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Fähigkeitenkatalog B:

1. Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.

2. Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.

3. Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.

4. Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.

5. Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.

6. Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.

7. Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.

8. Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.

9. Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.

10. Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.

Die Leistungspflicht einer Grundfähigkeitsrente ist daher nicht an die Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit geknüpft.

Ein möglicher Vorteil kann darin gegeben sein, dass sofern man ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausübt, man nicht automatisch den Anspruch auf die versicherte Rente verliert, solange man weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist. Allerdings: Dann besteht vermutlich auch kein wirklich (großer) Absicherungsbedarf mehr, da das Einkommen dann weiterläuft.

Achtung, wichtig für die GrundfähigkeitsversicherungUnser Rat

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aus unserer Sicht keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da ihre Leistungen nicht im Zusammenhang mit der Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit stehen. Es bedarf aus unserer Sicht schon einer gewissen Schwere der Erkrankung, bevor die Leistungspflicht einer solchen Versicherung tatsächlich einsetzt. Personen, die berufsunfähig aufgrund einer psychischen Erkrankung oder eines Rückenleidens werden, gehen meist leer aus. Diese Erkrankungen sind jedoch die Hauptrisiken im Bereich Berufsunfähigkeit.

Nur in wenigen Ausnahmefällen, könnte eine Grundfähigkeitsversicherung Sinn machen. Beispielsweise ist dies denkbar, wenn aufgrund bestimmter Vorerkrankungen kein Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz mehr zu bekommen ist. Solche Fälle sind in unserer täglichen Praxis in den letzten Jahren allerdings nicht mehr vorgekommen.

Wer am Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung interessiert ist, sollte im Vorwege zunächst Risikovoranfragen durchführen.

Anforderung eines Versicherungsvorschlages zur Berufunfähigkeitsversicherung / Grundfähigkeitsversicherung

Produktinfo der Canada Life zum Download hier…..