Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz im Fall des Verlustes bestimmter (Grund-) Fähigkeiten, die im täglichen Leben gebraucht werden. Gezahlt wird dann eine monatliche Rente, entweder lebenslang oder bis zu einem vorher fest vereinbarten Termin (meist bis zum Rentenbeginn).
Geleistet wird, wenn im Sinne eines fest definierten Fähigkeitenkatalogs der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlicht dauernd oder, so eine bessere Definition, für mindestens 12 Monate beeinträchtigt wird. Anbieter gibt es auf dem Markt allerdings nur ganz Wenige. Zu ihnen zählen die Canada Life, die WWK und der Münchener Verein.
Anbieter von Grundfähigkeitsversicherungen - Übersicht
Kritereien | Canada Life | WWK | Münchener Verein |
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Mindesteintrittsalter | 5 Jahre | 7 Jahre | 6 Jahre |
Höchsteintrittsalter | 65 Jahre | 67 Jahre | 67 Jahre |
Beitragsdynamik möglich? | ja | ja | ja |
Leistungsdynamik möglich? | ja | ja | ja |
Nachversicherungsoption | ja, max. bis Endalter 45 Jahre | ja, max. binnen 5 Jahren 100 % der Ursprungsrente bzw. 600 €. | möglich. Einschränkungen beachten. |
Karenzzeiten möglich | ja | ja | ja |
Bei der nachfolgenden Beschreibung des Fähigkeitenkataloges haben wir das Produkt des Marktführers Canada Life exemplarisch gewählt:
Eine Beeinträchtigung besteht, wenn Sie nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang nicht fähig waren oder nicht fähig sein werden, mindestens
- eine der im Fähigkeitenkatalog A) oder
- drei der im Fähigkeitenkatalog B)
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Eine Beinträchtigung liegt ebenso vor, wenn dem Versicherten in der gesetzlichen oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (nach dem Stand 2001) zuerkannt wurde und ihm deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/oder Pflegegeld zustehen.
Die Leistungspflicht einer Grundfähigkeitsrente ist daher nicht an die Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit geknüpft.
Ein möglicher Vorteil kann darin gegeben sein, dass sofern man ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausübt, man nicht automatisch den Anspruch auf die versicherte Rente verliert, solange man weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist. Allerdings: Dann besteht vermutlich auch kein wirklich (großer) Absicherungsbedarf mehr, da das Einkommen dann weiterläuft.
Unser Rat
Die Grundfähigkeitsversicherung ist aus unserer Sicht keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da ihre Leistungen nicht im Zusammenhang mit der Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit stehen. Es bedarf aus unserer Sicht schon einer gewissen Schwere der Erkrankung, bevor die Leistungspflicht einer solchen Versicherung tatsächlich einsetzt. Personen, die berufsunfähig aufgrund einer psychischen Erkrankung oder eines Rückenleidens werden, gehen meist leer aus. Diese Erkrankungen sind jedoch die Hauptrisiken im Bereich Berufsunfähigkeit.
Nur in wenigen Ausnahmefällen, könnte eine Grundfähigkeitsversicherung Sinn machen. Beispielsweise ist dies denkbar, wenn aufgrund bestimmter Vorerkrankungen kein Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz mehr zu bekommen ist. Solche Fälle sind in unserer täglichen Praxis in den letzten Jahren allerdings nicht mehr vorgekommen.
Wer am Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung interessiert ist, sollte im Vorwege zunächst Risikovoranfragen durchführen.
Produktinfo der Canada Life zum Download hier…..