Funktionsinvaliditätsversicherung

Eine Funktionsinvaliditätsversicherung bündelt mehrere eng beschriebene Leistungsfälle in einem Vertrag: Invalidität nach einem Unfall, bestimmte schwere Krankheiten und Organschäden, den Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit. Sie wird oft als günstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, vor allem für körperlich Tätige. Eine echte Alternative ist sie aus unserer Sicht nicht.

Denn auch vier Ausschnitte ergeben kein Ganzes. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, gleich, welche Erkrankung oder Verletzung dahintersteht (§ 172 Abs. 2 VVG). Die Funktionsinvaliditätsversicherung leistet nur, wenn einer ihrer Bausteine greift. Die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ ordnet die Absicherung der Arbeitskraft nach Haftpflicht- und Krankenversicherung den existenziellen Risiken zu. Als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt danach höchstens die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht, und auch sie ist deutlich schlechter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Funktionsinvaliditätsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn einer von meist vier Bausteinen greift: Unfallinvalidität ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, eine schwere Krankheit aus dem Katalog, der Verlust einer Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Die Bedingungen beschreiben jeden Baustein abschließend. Was in keinem Baustein beschrieben ist, wird nicht geleistet.
  • Psychische Erkrankungen sind meist nicht versichert, Erkrankungen der Wirbelsäule nur, wenn sie eine der beschriebenen Schwellen erreichen. Dabei gehören beide zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit.
  • Nach der DIN 77230 ist höchstens die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die Funktionsinvaliditätsversicherung nicht.
  • Allenfalls sinnvoll ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung befristet oder wenn Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach Risikovoranfragen gesundheitlich nicht möglich sind.
  • Passt der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, ist es besser, die BU-Rente oder das Endalter zu senken, als auf eine Funktionsinvaliditätsversicherung auszuweichen.

Definition: Was ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung?

Funktionsinvaliditätsversicherung nennt man eine Versicherung, die eine vereinbarte monatliche Rente zahlt, wenn einer der in den Bedingungen definierten Auslöser eintritt: eine Invalidität nach Unfall ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, eine definierte schwere Krankheit oder ein Organschaden, der Verlust einer Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Sie verbindet damit Elemente der privaten Unfallversicherung, der Dread-Disease-, der Grundfähigkeits- und der Pflegezusatzversicherung.

Am Markt heißen solche Produkte unterschiedlich. Oft ist auch von Existenzschutzversicherung die Rede. Maßgeblich ist nicht der Name, sondern was die Bedingungen in jedem Baustein beschreiben. Der Beitrag liegt häufig unter dem einer Berufsunfähigkeitsversicherung, vor allem für körperlich Tätige, weil weniger versichert ist.

Die vier Bausteine der Funktionsinvaliditätsversicherung

Jeder Baustein hat eigene Voraussetzungen, und ein Leistungsfall liegt nur vor, wenn sie alle erfüllt sind. Einschränkungen, die in mehreren Bausteinen jeweils knapp unter der Schwelle bleiben, werden in aller Regel nicht zusammengezählt.

1. Invalidität nach Unfall

Ein Unfall liegt nach § 178 Abs. 2 VVG vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Rente zahlt dieser Baustein meist erst ab einem hohen Invaliditätsgrad, häufig ab 50 %, bemessen nach der Gliedertaxe. Wirken Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mit, kürzen viele Bedingungen die Leistung, häufig schon ab einem Mitwirkungsanteil von 25 %.

Krankheiten sind in diesem Baustein nicht versichert. Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit beruhen aber auf Krankheit, nicht auf Unfall. Hinzu kommen Fristen für den Eintritt der Invalidität, ihre ärztliche Feststellung und ihre Geltendmachung. Auf sie muss der Versicherer nach § 186 VVG hinweisen. Für das Unfallrisiko allein ist eine private Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung oft passender, weil sie schon bei geringen Invaliditätsgraden leistet.

2. Schwere Krankheiten und Organschäden

Geleistet wird nur bei Erkrankungen, die im Katalog stehen, und nur nach den dort definierten Kriterien wie Schweregrad oder Stadium. Der Katalog ist nach unserer Erfahrung meist deutlich kleiner als bei einer eigenständigen Dread-Disease-Versicherung. Statt einer Einmalzahlung gibt es die vereinbarte Monatsrente. Manche Tarife begrenzen ihre Dauer, etwa bei Krebs nach dem Stadium der Erkrankung. Für einzelne Krankheiten wie Krebs oder Multiple Sklerose gelten häufig Wartezeiten ab Vertragsbeginn.

3. Verlust von Grundfähigkeiten

Dieser Baustein arbeitet wie eine Grundfähigkeitsversicherung. Versichert ist der Verlust von Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Orientierung, gemessen an genau beschriebenen Schwellen. Der Katalog ist in Funktionsinvaliditätsversicherungen oft kürzer, und die Definitionen sind teils strenger. So messen manche Bedingungen das Sehvermögen mit Hilfsmitteln und leisten nicht, wenn es sich durch Hilfsmittel, Implantate oder eine Therapie so verbessern lässt, dass keine Blindheit im Sinne der Bedingungen mehr besteht.

4. Pflegebedürftigkeit

Gezahlt wird, wenn ein bestimmter Pflegegrad festgestellt ist. Seit 2017 kennt die soziale Pflegeversicherung die Pflegegrade 1 bis 5 (§ 15 SGB XI). Ab welchem Pflegegrad der Baustein leistet, regelt jeder Tarif selbst. Für die Absicherung der Arbeitskraft hilft er wenig, denn wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist deshalb noch lange nicht pflegebedürftig.

Was die Funktionsinvaliditätsversicherung nicht leistet

Die Bedingungen einer Funktionsinvaliditätsversicherung beschreiben abschließend, wann geleistet wird. Was in keinem Baustein als Leistungsfall beschrieben ist, wird nicht geleistet. So werden Allgemeine Versicherungsbedingungen ausgelegt. Unklar formulierte Klauseln gehen zwar zulasten des Versicherers (§ 305c Abs. 2 BGB). Eine Erkrankung, die in keinem Baustein vorkommt, wird dadurch aber nicht versichert.

Damit bleiben gerade die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit offen:

  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Erschöpfungszustände sind meist nicht versichert.
  • Erkrankungen der Wirbelsäule wie ein Bandscheibenvorfall zählen nur, wenn sie einen der beschriebenen Auslöser erfüllen, etwa eine Schwelle im Grundfähigkeitsbaustein oder einen Pflegegrad.
  • Krankheiten, die nicht im Katalog stehen, bleiben ohne Leistung, auch wenn sie die Arbeit unmöglich machen. Das betrifft viele chronische Leiden.

Mit Ihrer Arbeitskraft haben die definierten Leistungsmerkmale deshalb wenig zu tun. Wer eine Funktionsinvaliditätsversicherung statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, setzt darauf, dass eine spätere Berufsunfähigkeit ausgerechnet über einen der vier Bausteine eintritt. Das ist eher eine Wette als eine Absicherung.

Hinweis zu den Grenzen der Funktionsinvaliditätsversicherung Unser Rat: Prüfen Sie jeden Baustein einzeln mit der Frage, ob er in den für Sie wahrscheinlichsten Fällen leistet. Ein niedriger Beitrag nützt wenig, wenn gerade die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit nicht versichert sind.

Funktionsinvaliditätsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

  • Maßstab: Die Berufsunfähigkeitsversicherung misst am zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Die Funktionsinvaliditätsversicherung misst an den Auslösern ihrer Bausteine, nicht an Ihrem Beruf.
  • Ursache: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei jeder Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die Sie in guten Tarifen zu mindestens 50 % an der Berufsausübung hindert. Die Funktionsinvaliditätsversicherung leistet nur bei den beschriebenen Auslösern.
  • Zeitpunkt: Gute BU-Tarife leisten bei einer ärztlichen Prognose von sechs Monaten oder rückwirkend, wenn der Zustand sechs Monate bestanden hat und andauert. In der Funktionsinvaliditätsversicherung gelten je Baustein eigene Fristen und Wartezeiten.
  • Psyche und Rücken: in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert, in der Funktionsinvaliditätsversicherung meist nicht oder nur über die Schwellen eines Bausteins.

Ein Beispiel: Eine Krebserkrankung mit Chemotherapie führt in einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung typischerweise über die ärztliche Prognose zur Leistung. In der Funktionsinvaliditätsversicherung kommt es darauf an, ob die Erkrankung im Katalog steht, das verlangte Stadium erreicht ist und keine Wartezeit läuft. Hindert Sie eine Depression ein Jahr lang an der Berufsausübung, leistet eine gute BU rückwirkend, die Funktionsinvaliditätsversicherung meist nicht. Was eine gute BU ausmacht, erklären wir unter Leistungen.

Worauf es in den Bedingungen ankommt

Wer eine Funktionsinvaliditätsversicherung dennoch erwägt, sollte diese Punkte vergleichen:

  • Kündigungsrecht: ob der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet (nicht alle Anbieter tun das).
  • Laufzeit: bis zu einem Endalter oder lebenslang. Für den Pflegebaustein kann ein lebenslanger Schutz wichtig sein.
  • Wartezeiten: für welche Krankheiten, wie lange und ob sie auch für den Pflegebaustein gelten.
  • Leistungsdauer: ob die Rente in einzelnen Bausteinen, etwa bei Krebs, zeitlich begrenzt ist.
  • Mitwirkung von Vorerkrankungen: ab welchem Anteil der Unfallbaustein kürzt.
  • Hilfsmittel: ob die Grundfähigkeiten mit oder ohne Brille, Hörgerät oder Implantat gemessen werden.

Wann eine Funktionsinvaliditätsversicherung allenfalls sinnvoll sein kann

  • Befristet: wenn Schutz nur für einen begrenzten Zeitraum gebraucht wird, etwa weil eine Vorerkrankung in absehbarer Zeit nicht mehr angegeben werden muss oder ein Berufswechsel bevorsteht, und danach eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden soll.
  • Wenn Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung gesundheitlich nicht möglich sind: Das sollte durch Risikovoranfragen bei mehreren Anbietern belegt sein. Bei psychischen Vorerkrankungen hilft die Funktionsinvaliditätsversicherung allerdings meist auch nicht weiter, denn nach unserer Erfahrung lehnen viele Anbieter nach einer anzeigepflichtigen Psychotherapie ebenfalls ab.
  • Als Ergänzung: neben einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung, etwa für den Pflegefall über das BU-Endalter hinaus. Dafür ist eine eigenständige Pflegezusatzversicherung aber meist der direktere Weg.

Vor jeder dieser Lösungen steht die Prüfung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet zwar erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keiner Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich mehr nachgehen können, bezieht sich aber auf Ihre Arbeitskraft und schließt in guten Tarifen psychische Erkrankungen nicht aus. Einen Überblick geben wir unter Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gesundheitsprüfung und Risikovoranfrage

Die Gesundheitsfragen einer Funktionsinvaliditätsversicherung sind nach unserer Erfahrung oft weniger umfangreich als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, unterscheiden sich aber stark zwischen den Anbietern. Selbst bei nahezu gleichen Fragen entscheiden die Versicherer unterschiedlich, etwa bei einer laufenden Psychotherapie.

Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen ihn je nach Verschulden zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung. Diese Rechte erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Lehnt ein Versicherer ab oder verlangt er einen Zuschlag oder Ausschluss, kann er das an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) melden.

Deshalb stellen wir vorher eine anonyme Risikovoranfrage. Sie enthält weder Namen noch Anschrift, und Sie unterschreiben nichts. So entsteht keine personenbezogene Meldung an das HIS. Geprüft wird nicht nur die Gesundheit, sondern alles, wonach die Versicherer fragen: Auslandsaufenthalte, geplante Aufenthalte in Krisen- und Kriegsgebieten, Hobbys und gefährliche Sportarten sowie die finanzielle Angemessenheit der gewünschten Rente. So scheitert die Annahme später nicht an einem dieser Punkte.

Dabei klären wir immer zuerst, ob nicht doch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Leichter ist die Annahme in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung allerdings selten. In einer Untersuchung für die Zeitschrift Ökotest mit 4.926 Risikovoranfragen boten die Versicherer bei 1.785 Ablehnungen nur 15-mal stattdessen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an, meist mit hohen Zuschlägen oder Ausschlüssen.

Hinweis zur Risikovoranfrage vor einer Funktionsinvaliditätsversicherung Unser Rat: Stellen Sie keinen Antrag auf eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bevor geklärt ist, ob eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Meldet der Versicherer eine Ablehnung oder einen Zuschlag an das HIS, sehen andere Versicherer diesen Hinweis auch bei Ihrem späteren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Verfahren der anonymen Risikovoranfrage hat Helge Kühl Anfang der 2000er Jahre entwickelt; wir haben seitdem über 10.000 Risikovoranfragen begleitet. Für Sie entstehen keine gesonderten Kosten. Als Makler erhalten wir bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer, und Ihr Beitrag ändert sich dadurch nicht.

Wenn der Beitrag nicht passt: BU-Rente oder Endalter senken

Hinweis: Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen statt Funktionsinvaliditätsversicherung Unser Rat: Passt der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, senken Sie lieber die BU-Rente oder das Endalter, als auf eine Funktionsinvaliditätsversicherung auszuweichen. Eine niedrigere BU-Rente leistet bei allen Ursachen der Berufsunfähigkeit, auch bei psychischen Erkrankungen und Rückenleiden.

Ein früheres Endalter lässt eine Lücke bis zur Altersrente, die Sie einplanen können (mehr unter Laufzeit). Eine niedrigere Rente lässt sich mit einer Nachversicherungsgarantie bei Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltssprung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Lücken einer Funktionsinvaliditätsversicherung lassen sich dagegen nicht nachbessern, und sie liegen gerade bei den häufigsten Ursachen.

Häufige Fragen zur Funktionsinvaliditätsversicherung

Ist eine Funktionsinvaliditätsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Sie leistet nur, wenn einer ihrer Bausteine greift, und nicht, wenn Sie Ihren Beruf aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Nach der DIN 77230 ist höchstens die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative, und auch sie ist deutlich schlechter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zahlt eine Funktionsinvaliditätsversicherung bei psychischen Erkrankungen?

In der Regel nicht. Depressionen, Angststörungen oder Erschöpfung sind meist in keinem Baustein als Leistungsfall beschrieben. Eine Leistung kommt allenfalls in Betracht, wenn die Erkrankung zu einem Pflegegrad führt, der im Tarif als Auslöser vereinbart ist.

Was unterscheidet die Funktionsinvaliditätsversicherung von der Grundfähigkeitsversicherung?

Der Umfang der Auslöser. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nur beim Verlust von Fähigkeiten aus ihrem Katalog. Die Funktionsinvaliditätsversicherung kombiniert einen solchen Baustein mit Unfallinvalidität, schweren Krankheiten und Pflegebedürftigkeit. Ihr Grundfähigkeitskatalog ist dafür oft kürzer.

Was ist besser, wenn mir die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist?

In der Regel eine niedrigere BU-Rente oder ein früheres Endalter. Der Schutz bleibt dann auf alle Ursachen der Berufsunfähigkeit gerichtet, und mit einer Nachversicherungsgarantie lässt sich die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Ist auch das nicht möglich, prüfen wir als Nächstes eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Ihr nächster Schritt

Angebot zur Funktionsinvaliditätsversicherung anfordern Wenn Sie eine Funktionsinvaliditätsversicherung prüfen möchten, fordern Sie unverbindlich einen Vergleich zur Funktionsinvaliditätsversicherung an. Wir klären dabei per Risikovoranfrage zuerst, ob eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie möglich ist. Den Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie direkt über unsere Angebotsanforderung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

© 2026 Helge Kühl und Kollegen eG. Fachlich verantwortlich: Helge Kühl. Stand: Oktober 2026.