Risikoprüfung

Puzzle, Synergie

Die Suche nach einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht einem Puzzlespiel.

Beiträge und Leistungen von über 100 Anbietern mit über 2000 Tarifvarianten können wir mit Hilfe unserer Expertensoftware relativ schnell miteinander vergleichen.

Allerdings: Die Beiträge gelten nur für Gesunde. Die tatsächliche Antragsannahme gleicht, wie auch unsere Untersuchungen für das Wochenmagazin „Die Zeit“ und die Zeitschrift Ökotest gezeigt haben, einem Lotteriespiel. Die Annahme ist dabei nicht nur abhängig von den internen Annahmerichtlinien des Versicherers. Auch auf das Know-how des jeweiligen Risikoprüfers, manchmal sogar auf seine Zeit und Laune kommt es dabei an. Zudem verändert sich, so unsere langjährigen Beobachtungen, auch im Zeitablauf die Risikoprüfung eines Unternehmens.

Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer Risikoausschlüsse – oder -zuschläge vereinbaren. Möglicherweise lehnt er aber auch die Übernahme des Schutzes ganz ab. Werden Risikoausschlüsse verlangt, kommt es auch darauf an, wie der Ausschluss formuliert wird. Gegebenenfalls kann auch eine zeitliche Befristung dieses Ausschlusses oder Zuschlages vereinbart werden. Alles Fragen, die wir im Zusammenhang mit den Risikovoranfragen abklären und für unsere Mandanten bestmöglich verhandeln. Unabhängiger Expertenrat ist daher gefragt, bevor dass Puzzle zusammengesetzt werden kann.

Risikoprüfung – Fallbeispiele

Psychische Erkrankungen

Viele Anbieter bekommen bereits kalte Füße und lehnen den Versicherungsschutz komplett ab, falls ein Paar die Hilfe eines Therapeuten für einige Sitzungen in Anspruch genommen hat, um die Partnerschaft zu retten. Das gilt sogar dann, wenn die Therapie bereits Jahre zurückliegt und es mit der Partnerschaft dann glücklich weiterging.

Andere Anbieter prüfen wiederum genauer: Was ist der Grund gewesen? Ist der Fall abgeschlossen? Muss ein Risikoausschluss für psychische Erkrankungen vereinbart werden und kann er in einigen Jahren ggf. wieder entfallen, wenn bis dahin Behandlungs- und Beschwerdefreiheit gegeben ist? Worauf bezieht sich dann die Behandlungs- und Beschwerdefreiheit? Auf den gesamten Gesundheitszustand oder nur auf erneute psychische Erkrankungen?  Bei einer aktuell laufenden Psychotherapie bietet aktuell leider kein uns bekannter Anbieter Versicherungsschutz. Hier sollte dann vorübergehend auf alternative Versicherungslösungen zurückgegriffen werden.

Wirbelsäule/ Rücken

Den Nacken verspannt, weil man Zug beim Autofahren bekommen hat. Eine Verordnung für 6x Massage oder Krankengymnasitk reichen einigen Anbietern, Wirbelsäulenbeschwerden und deren Folgen komplett vom Schutz auszuschließen.

Kommt es zum Ausschluss, ist darauf zu achten, wie formuliert wird:

  • Sind Frakturschäden vom Schutz erfasst?
  • Was ist mit rheumatischen, infektiösen oder tumorbedingten Erkrankungen, die nach Vertragsabschluss hinzukommen?
  • Was ist mit degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen?
  • Kann ein etwaig vereinbarter Risikoausschluss oder -zuschlag in einigen Jahren bei Behandlungs- und Beschwerdefreiheit wieder entfallen?

Oder werden nur bestehende Wirbelsäulenerkrankungen und deren Folgen vom Schutz ausgeschlossen?

Alles Fragen, die wir für Sie im Vorwege klären.

Allergie

Leiden Sie unter Heuschnupfen? Dann übernehmen einige Anbieter ggf. den Schutz noch zu normalen Konditionen an, andere verlangen Zuschläge von bis zu 30%. Manche Anbieter wiederum schließen nur eine durch Heuschnupfen verursachte Berufsunfähigkeit aus. Es kann  auch vorkommen, dass sämtliche Allergien, zusätzlich  Hauterkrankungen und asthmatische Beschwerden nicht versichert werden.

Reiten

Klassisches Westernreiten in der Halle, einmal wöchentlich, kann schon zu enormen Zuschlägen führen. So verlangen einige Anbieter dann einen 50%-igen Zuschlag, andere etwas weniger und dann gibt es im besten Fall Versicherer, die den Schutz zu normalen Konditionen annehmen.

Bergsteigen

Erfolgt eine Annahme zu normalen Konditionen, wird ggf. ganz abgelehnt oder ein Zuschlag erhoben? Alles ist möglich. Wir klären den Sachverhalt.

Allgemein

Es ist auch schon vorgekommen, dass eine Risikovoranfrage bei Anbieter A mit dem Ergebnis endete, dass ein Zuschlag von über 100% verlangt wird, dessen 100%-iges Tochterunternehmen im gleichen Fall aber ohne irgendwelche Erschwernisse annimmt. Oder dass die Sachbearbeiterin X der Gesellschaft Y einen Vorgang vier Wochen später erneut prüft und einen 50%-Zuschlag haben möchte, obwohl der Antrag der bei der ersten Prüfung noch normal durchging. Es menschelt halt manchmal.

Fazit

Leider gibt es unserer Erfahrung nach nur sehr selten den völlig Gesunden ohne weitere berufliche oder sportliche Risiken. Eine Risikovoranfrage macht daher immer Sinn.

Beunruhigt?

Wir setzen das Puzzle gemeinsam mit Ihnen zusammen. Meist gelingt es uns, eine passende Lösung zu finden. Wenn nicht, suchen wir gemeinsam nach geeigneten Alternativen. Eine Risikovoranfrage kann daher nur jedem empfohlen werden. Hier gehts zum ersten Schritt: Einen unverbindlichen und kostenlosen Beitrags- und Leistungsvergleich mit den ersten drei konkreten Vorschlägen anfordern….

Spannend: Ökotest Heft 3/2014

oekotest-2014_Ergebnisse-Risikovoranfragen