Selbstständig – Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90 % der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.
Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.
Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote beispielsweise für
Beruf | BU-Risiko 1993-2002 |
---|---|
Arzt | 7,34 % |
Dachdecker | 58,79 % |
Fliesenleger | 56,60 % |
Gärtner | 30,26 % |
Gastwirte /Hoteliers | 27,26 % |
Handelsvertreter | 18,74 % |
Ingenieure | 8,04 % |
Journalist / Schriftsteller | 13,79 % |
Landwirt | 18,06 % |
Musiker | 21,57 % |
Schornsteinfeger | 35,41 % |
Tischler | 38,90 % |
Wirtschaftsprüfer /Steuerberater | 15,04 % |
Zimmerer | 48,88 % |
Bedarfsermittlung
Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über
- die gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Betriebsrenten, die eine eigene Firma (z.B. GmbH oder AG) dem Selbstständigen zugesagt hat.
Gesetzliche Rentenversicherung
Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen, insbesondere bei pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberuflern, bereits Versicherungsschutz. Zu den versicherungspflichtigen Freiberuflern/Selbstständigen zählen unter anderem Landwirte, Lehrer, Hebammen, sowie Künstler und Publizisten, sofern sie unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen. Weitere Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung ist, dass bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:
- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Achtung:
Pflichtbeiträge sind nicht zu verwechseln mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, erhält seinen Erwerbsminderungsrentenanspruch nur dann aufrecht, wenn bis zum 1.1.1984 mindestens 60 Pflichtbeiträge eingezahlt wurden und seitdem jeder (!) Monat mit einer Beitragszahlung belegt ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, entfällt auch der gesetzliche Erwerbsminderungsschutz.
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 35 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.
Arbeitsfähigkeit im Sinne der Erwerbsminderungsrente liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Nur wer beim Inkrafttreten der Reform (02.01.2001) bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob eine andere Tätigkeit aufgrund der Qualifikation zumutbar ist.
Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung noch keine Renteninformation zugesandt wurde, sollten Sie eine solche anfordern. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst- bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.
Berufsständische Versorgung
Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben Sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht. Weitere Hinweise zur Definition, wann Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke gegeben ist, können Sie einem Hintergrundinfo der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) entnehmen. Die Höhe der Anwartschaften sollte beim zuständigen Versorgungswerk erfragt werden.
Betriebliche Altersversorgung
Selbstständige die ihre Firma nicht als Einzelfirma sondern im Rahmen einer juristischen Person führen, können sich selbst grundsätzlich mit einer betrieblichen Altersversorgung ausstatten. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung könnte dann auch Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden.
Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:
Beispiel | Eigene Situation | |
---|---|---|
Feste monatliche Ausgaben (Hilfestellung bei der Bedarfsermittlung gibt unser Excel-Rechner) | 2.500 € | |
abzgl. Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung (Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk) | 0 € | |
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung | 0 € | |
abzgl. möglicher Einnahmen bei Weiterführung der Firma durch Dritte | 0 € | |
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen(z.B. Miete, Pacht, Zinsen) | 500 € | |
abzgl. Einkommen des Partners | 500 € | |
gleich Versicherungsbedarf | 1.500 € |
Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100 % überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.
Wie schließe ich den Vertrag?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer…
- … Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung)
- … Kapitallebensversicherung
- … privaten Rentenversicherung
- … fondsgebundenen Lebensversicherung
- … fondsgebundenen Rentenversicherung
- … Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)
- … im Rahmen einer betrieblichen Versorgung
abgeschlossen werden.
Bei den Varianten 2.-6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das „Sparen“ bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.
Trennen Sie Spar- und Risikoprozess von einander! Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab.
Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine „Geld-zurück-Garantie“ haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50 % der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen!
Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst die staatlichen Förderprogramme (Riesterrenten, Rüruprenten, betriebliche Altersversorgung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 besser noch bis zum Alter von 67 abgeschlossen werden.
Fordern Sie nun einen unverbindlichen Beitrags- und Leistungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung samt den erforderlichen Unterlagen von zunächst drei empfehlenswerten Anbietern an, um eine Risikovoranfrage einzuleiten.