Aufgeschobene Rentenversicherung
Lohnt der Abschluss einer klassischenRentenversicherung? Wo liegen die Vor- und Nachteile? Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick.
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft ein. In der Regel kann der Anleger zu einem festgelegten Zeitpunkt wählen, ob er sich ein bestimmtes Kapital oder aber eine Rente vom Versicherungsunternehmen auszahlen lässt.
Wahl der Kapitalzahlung
Für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden gilt: Aufgeschobene Rentenversicherungen genießen eine steuerliche Begünstigungen, wenn eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren vereinbart wurde. Die Versicherungsleistung solcher Verträge wird steuerfrei ausgezahlt.
Dieses Privileg entfällt für Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies „Besteuerung des Ertrages“. Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge.
Ein Beispiel:
Gesamtauszahlung: 100.000 €
– Summe aller Beiträge: 48.000 €
= Ertrag: 52.000 €
Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Wird nicht die einmalige Auszahlung des Kapitals gewünscht, sondern die Zahlung monatlicher Renten, bleibt die steuerliche Regelung unverändert (sog. Ertragsanteilbesteuerung).
Verrentung
Der steuerliche Vorteil gegenüber anderen Anlagen ergibt sich aus folgendem Beispiel:
Renten aus einer privaten Rentenversicherung werden nach §§ 20 und 22 des Einkommensteuergesetzes nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dies bedeutet derzeit z.B. für einen 65-jährigen, dass nur 18 % der Rente als Einkommen zu versteuern sind. Vorausgesetzt es ist überhaupt Einkommensteuer zu zahlen. Beginnt die Rente früher, ist der zu versteuernde Anteil größer und er ist kleiner, wenn die Rentenzahlung zu einem späteren Zeitpunkt einsetzt. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen laufenden Einnahmen wie z.B. Mieten oder Zinseinkünften oberhalb des Sparerfreibetrages, die voll zu versteuern sind.
Auszahlung aus einer Rentenversicherung | Auszahlung aus einem Sparplan | |
---|---|---|
Alter bei Rentenbeginn | 65 | 65 |
Rente monatlich | 1000 € | 1000 € |
Steuersatz | 25 % | 25 % |
Ertragsanteil | 18% | entfällt |
zu zahlende Steuern | 25 % Steuern von 180 € Ertragsanteil zu zahlen: 45 € | Es sind 25 % Steuern von 1000 € zu zahlen: 250 € |
Steuervorteil | 205 € monatlich |
Diese steuerliche Regelung gilt nicht nur für die aufgeschobene, sondern auch für die sofort beginnende Rentenversicherung, bei der man gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine lebenslange Rente erhält.
Vertragsgestaltung
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Dann werden die gezahlten Beiträge erstattet, wenn die versicherte Person zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Rentenzahlungsbeginn stirbt. Der Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung kann völlig frei vereinbart werden; zum Beispiel das 59. Lebensjahr oder das 62. Lebensjahr. Ist diese Entscheidung einmal getroffen, kann dieser Zeitpunkt dennoch meist bis zu 5 Jahren, frühestens auf das Alter 60, vorverlegt werden. Mit der Garantiezeit kann vereinbart werden, dass die Rente auf jeden Fall für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 5, 10 oder 15 Jahre gezahlt wird. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, werden die Renten an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder mit einem einmaligen Kapitalbetrag abgefunden. Stirbt der Versicherte nach Ablauf der Garantiezeit, gehen die Erben leer aus, es sei den eine sogenannte Witwen- oder Witwerzusatzversicherung wurde vereinbart. Wird diese Zusatzversicherung vereinbart, erhält der Hinterbliebene einen bestimmten Prozentsatz der versicherten Rente (meist 60 %). Wichtig: Garantien kosten Geld. Je länger die Garantiezeiten und je höher die Witwen- /Witwerzusatzversicherung ausfallen, desto niedriger fällt die eigentliche Rentenzahlung aus.
Produktbeurteilung klassische Rentenversicherung
Transparenz
Kritisiert wird vielfach, dass bei der Privaten Rentenversicherung -ebenso wie bei einer Kapital-Lebensversicherung- ein intransparenter Sparvorgang stattfindet. Es ist für Versicherte schwer nachvollziehbar, wo ihr Geld angelegt wird und mit welche tatsächliche Kosten ihnen in Abzug gebracht werden. Zwar sind die Anbieter seit 2007 gezwungen, beim Abschluss des Vertrages die Abschluss- und Verwaltungskosten auszuweisen. Jedoch werden aber nur die kalkulierten, nicht aber die tatsächlichen Kosten ausgewiesen.
Verzinsung
Vorteilhaft ist, dass die Versicherungsunternehmen derzeit bei Neuabschlüssen einen Zins von 1,25% (Garantiezins) garantieren. Allerdings nicht auf die eingezahlten Gelder, sondern auf das, was nach Abzug der Kosten für Abschluss – und Verwaltung sowie für etwaige Risikokomponenten übrig bleibt. So werden aus 1,25 % auch ganz schnell 0 bis 0,5 % Rendite – bezogen auf die eingezahlten Gelder. Nicht wirklich viel. Nachteilig ist weiterhin, dass die Versicherer derzeit mit sehr hohen Lebenserwartungen kalkulieren (müssen). Die hat zur Folge, dass die gegebenen Rentengarantien doch sehr bescheiden ausfallen. Zu der garantierten Verzinsung kommt noch eine nicht garantierte Überschussbeteiligung.
Der Beitrag einer privaten Rentenversicherung enthält einen
- Risiko-,
- Kosten- und
- Sparanteil
Ein Versicherungsunternehmen hofft, in allen drei Segmenten Gewinne zu erwirtschaften.
- Beim Risikoanteil, weil die Lebenserwartung sinkt.
- Beim Kostenanteil beispielsweise durch künftige Rationalisierungsmaßnahmen und
- beim Sparanteil, weil es einen besseren Zins als den Garantiezins von derzeit 1,25% erwirtschaftet.
Aus diesen Faktoren entsteht die sogenannte Überschussbeteiligung. An den Überschüssen aus dem Sparanteil muss der Kunde zu mindestens 90% beteiligt werden. An den Risikogewinnen ist der Kunde zu mindestens 75% und an den Kostengewinnen zu mindestens 50% zu beteiligen.
Unterm Strich liegen die derzeitige Renditeerwartungen bei privaten Rentenversicherungen je nach Gesellschaft zwischen 2,5 und 4 % (Stand Januar 2015).
Kosten
Zum Teil hohe Kosten durch Zillmerung, da die Abschlusskosten auf den gesamten künftigen zu zahlenden Beitrag berechnet werden. Daher niedrige Rückkaufwerte verbunden mit hohen Verlusten bei Kündigung oder Beitragsfreistellung, insbesondere in den ersten Jahren. Seit Beginn 2008 müssen für die dann abgeschlossenen Versicherungen die Abschlusskosten rechnerisch auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, so dass sich dadurch in den ersten Jahren ein höherer Rückkaufwert ergibt.
Achtung: BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen
Der Bundesgerichtshof hat einige Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwertes verworfen. Diese Klauseln verstießen gegen das Transparenzgebot und benachteiligen den Verbraucher unangemessen, so der BGH. Es wird verschleiert, dass ihm unangemessen hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung bzw. Beitragsfreistellung vor allem in den ersten Versicherungsjahren in Rechnung gestellt werden. Der BGH gibt hier nun einen bestimmten Mindestbetrag bei Auszahlung vor. Diese beträgt die Hälfte des nicht um die Abschlusskosten gekürzten Deckungskapitals. Betroffen von diesem Urteil sind Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die zwischen Mitte 1994 (29.7.1994) und Herbst 2001 abgeschlossen wurden (Urteile v. 12.10.2005, Az.: IV ZR 162/03, 177/03, 245/03). Am 29.06.2007 hat der BGH auch ein entsprechendes Urteil zu fondsgebundenen Lebensversicherungen gefällt. Hier hat der Verbraucher nun bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch auf die Hälfte des nicht um die Abschlusskosten gekürzten so genannten Deckungskapitals (Az.: IV ZR321/05). Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.
Sicherheit
Vergleichsweise hohe Sicherheit, da das Bundesaufsichtsamt darüber wacht, ob Versicherer ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen auch einhalten können. Überschussprognosen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Garantiert wird, wie oben beschrieben, nur ein Zins von derzeit 1,25%. So leiden auch die Versicherer derzeit unter dem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung, so viele Experten, muss nicht die letzte gewesen sein. Bei der Auswahl eines Versicherers sollte daher auch die Finanzkraft berücksichtigt werden. Die Sicherheit der Anlage hängt entscheidend von der Anlagepolitik der Anbieter ab. Nur maximal 35% darf ein Anbieter von klassischen Rentenversicherungen in Aktien anlegen. Diese Quote wird aber von den meisten Unternehmen gar nicht ausgeschöpft.
Flexibilität
Die Flexibilität ist im Vergleich zu anderen Anlageformen gering, da beispielsweise ein Herabsetzen des Beitrages einer Teilkündigung entspricht, die viele Versicherer mit Stornogebühren bestrafen.
Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Rentenversicherung gekoppelt werden?
Unsere tägliche Praxis zeigt, dass es purer Zufall wäre, wenn der Anbieter, der Ihnen den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch der ist, der in Ihrem Fall den aus heutiger Sicht besten Privatrentenvertrag offeriert. Daher sollten Risiko- und Sparprozess getrennt werden. Außerdem bleiben Sie hinreichend flexibel: Kann der teure Sparvertrag nicht mehr bedient werden, weil Sie beispielsweise in einen finanziellen Engpass geraten und wollen diesen dann aussetzen, ist auch meist gleich der Berufsunfähigkeitsschutz betroffen, der dann ebenfalls mit ausgesetzt wird. Eine spätere Wiederaufnahme des Berufsunfähigkeitsschutzes ist bei den meisten Anbietern mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Oftmals wird als Vorteil ins Feld geführt, dass eine Kopplung Sinn macht, weil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der Versicherer über den Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ die Beiträge für den Sparprozess weiter entrichtet und dadurch die Altersversorgung gesichert sei. Dies ist aber aus unserer Sicht auch nur ein vermeintlicher Vorteil. So kann der Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ auch separat an eine Rentenversicherung angekoppelt werden, ohne dass gleich der wichtigere Baustein „Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit“ ebenfalls dort mitversichert wird. Außerdem kostet dieser Baustein Geld. Geld, dass besser zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet werden könnte. Mit der höheren Rente könnte im Fall einer Berufsunfähigkeit weiter fürs Alter vorgesorgt werden.
Zunächst sollte geprüft werden, ob nicht Dritte an ihren Aufwendungen für die Altersversorgung beteiligt werden können. Dies ist beispielweise bei Riesterrenten, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und bei Basisrenten der Fall. Eine private Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung ist ein langlaufender, recht unflexibler und ziemlich intransparenter Sparprozess. Ein Abschluss sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gesichert ist, dass die Beitragszahlung auch dauerhaft erbracht werden kann, die Sparerfreibeträge bereits ausgeschöpft sind und der Sicherheitsaspekt der Anlage im Vordergrund steht.
Will man sich den Vorteil der niedrigen Ertragsanteilsbesteuerung sichern, um der Abgeltungssteuer zu entgehen, ist es aus unserer Sicht mehr als gute Alternative, einen ungeförderten Riestervertrag abzuschließen. Hier ist man deutlich flexibler. So ist beispielsweise ein Anbieterwechsel (gegen Zahlung einer geringen Vertragsstrafe) möglich. Alternativ böten sich beispielsweise flexible Sparverträge oder das Sparen in Investmentfonds an. Die dort angesparten Gelder können später immer noch in eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert werden.