Besteuerung von BU-Renten

Wie werden private Berufsunfähigkeitsrenten (Schicht 3) versteuert?

Die Rente einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird als Zeitrente mit dem sogenannten Ertragsanteil (vgl. § 55 EstDV) versteuert.

maximale Laufzeit bis zum Vertragsende
ab Leistungseintritt in Jahren
Ertragsanteil in Prozent
55
1012
1516
2021
2526
3030

Beispiel:

Es besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bis zum 65. Geburtstag abgeschlossen wurde. Der Leistungsfall tritt mit 40 Jahren ein. Die Rentenhöhe liegt bei 2.000 € monatlich, also 24.000 € im Jahr. Hiervon betrachtet das Finanzamt 26% oder 6.240 € als steuerpflichtige Einnahme. In diesem Beispielfall zahlt der Versicherte keinen Cent Steuern, weil das steuerliche Existenzminimum unterschritten ist. Im Jahr 2020 beträgt der Grundfreibetrag 9.408 € für Ledige, 18.816 € für Zusammenveranlagte.

Andere Einnahmen (Miete-, Zins- oder Pachteinnahmen oder andere Renten (z.B. gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder Dienstunfähigkeitsrente bei Beamten) müssen natürlich berücksichtigt werden.