Selbstständige – Brauchen sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90 % der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.
Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.
Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote beispielsweise für
| Beruf | BU-Risiko 1993-2002 |
|---|---|
| Arzt | 7,34 % |
| Dachdecker | 58,79 % |
| Fliesenleger | 56,60 % |
| Gärtner | 30,26 % |
| Gastwirte /Hoteliers | 27,26 % |
| Handelsvertreter | 18,74 % |
| Ingenieure | 8,04 % |
| Journalist / Schriftsteller | 13,79 % |
| Landwirt | 18,06 % |
| Musiker | 21,57 % |
| Schornsteinfeger | 35,41 % |
| Tischler | 38,90 % |
| Wirtschaftsprüfer /Steuerberater | 15,04 % |
| Zimmerer | 48,88 % |
Bedarfsermittlung
Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über
- die gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Betriebsrenten, die eine eigene Firma (z.B. GmbH oder AG) dem Selbstständigen zugesagt hat.
Gesetzliche Rentenversicherung
Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen, insbesondere bei pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberuflern, bereits Versicherungsschutz. Zu den versicherungspflichtigen Freiberuflern/Selbstständigen zählen unter anderem Landwirte, Lehrer, Hebammen, sowie Künstler und Publizisten, sofern sie unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen. Weitere Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung ist, dass bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:
- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Achtung:
Pflichtbeiträge sind nicht zu verwechseln mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, erhält seinen Erwerbsminderungsrentenanspruch nicht aufrecht.
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab. Diese kann man der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Es sollte geprüft werden, ob dort alle Monate seit dem 16.ten geburtag richtig erfasst wurden. aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst- bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stollte ein Antrag auf Kontenklärung gestellt und in dem Zusammenhang die entsprechende Zeiten nachgewiesen werden.
Ansonsten gilt grob überschlägiug: Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 35 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Den Anspruch auf volle Erwerbsminderung erhält, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig ist, bekommen die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt einen nicht vermitteln kann, erhält man befristet die volle Rente. Allerdings muss man dann regelmäßig nachweisen, dass man keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet.
Arbeitsfähigkeit im Sinne der Erwerbsminderungsrente liegt vor, wenn man auf irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Nur wer beim Inkrafttreten der Reform (02.01.2001) bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob eine andere Tätigkeit aufgrund der Qualifikation zumutbar ist.
Berufsständische Versorgung
Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht.
Hier finden Sier weitere Informationen.
Die Höhe der Anwartschaften sollte beim zuständigen Versorgungswerk erfragt werden.
Betriebliche Altersversorgung
Selbstständige die ihre Firma nicht als Einzelfirma sondern im Rahmen einer juristischen Person führen, können sich selbst grundsätzlich mit einer betrieblichen Altersversorgung ausstatten. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung könnte dann auch Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden, teilweise sogar mit vereinfachter Risikoprüfung.
Wie schließe ich den Vertrag?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer…
- … Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung)
- … Kapitallebensversicherung
- … privaten Rentenversicherung
- … fondsgebundenen Lebensversicherung
- … fondsgebundenen Rentenversicherung
- … Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)
- … im Rahmen einer betrieblichen Versorgung
abgeschlossen werden.
Bei den Varianten 2.-6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das „Sparen“ bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.
Risiko- und Sparprozess voneinander trennen !
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung solle als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden.
Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn es ansonsten eine vermeintliche „Geld-zurück-Garantie“ gibt oder zusätzlich fürs Alter zurückgelegt werden soll, ist zu bnedenken:
Statistisch gesehen, werden weit über 50 % der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen!
Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde.
Beim Geldanlageprozess sollte man möglichst flexibel bleiben, um den jeweiligen aktuelle wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 besser noch bis zum Alter von 67 abgeschlossen werden.
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