Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfall Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Bei Krankheit zahlt sie nicht. Sie ist deshalb kein Ersatz für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit beruhen auf Krankheit, nicht auf einem Unfall.

Was ein Unfall ist, regelt § 178 Abs. 2 VVG. Wann und wie viel gezahlt wird, bestimmen allein die Versicherungsbedingungen. Hier erfahren Sie, wie die private Unfallversicherung rechnet, wo ihre Grenzen liegen und wann sie trotzdem sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen. Krankheiten, die häufigste Ursache der Berufsunfähigkeit, sind nicht versichert.
  • Hauptleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung bei Invalidität. Sie bemisst sich unabhängig vom Beruf nach dem Invaliditätsgrad, für Gliedmaßen und Sinnesorgane nach der Gliedertaxe.
  • Die GDV-Musterbedingungen AUB 2020 setzen drei Fristen von je 15 Monaten ab dem Unfalltag: für den Eintritt der Invalidität, für ihre ärztliche Feststellung und für die Geltendmachung beim Versicherer. Ältere Bedingungswerke verlangen den Eintritt schon binnen eines Jahres. Auf die Fristen muss der Versicherer Sie nach § 186 VVG hinweisen.
  • Eine hohe Grundsumme mit niedriger Progression ist meist sinnvoller als eine Unfallrente. Von Verträgen mit Beitragsrückgewähr raten wir ab.
  • Passt der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, senken Sie besser BU-Rente oder Endalter, statt auf eine private Unfallversicherung auszuweichen.

Die private Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Unfallversicherung deckt nur einen Ausschnitt des Risikos, die Arbeitskraft zu verlieren. Wie alle sogenannten Alternativen beschreibt sie abschließend, wann sie leistet. Was dort nicht als Leistungsfall beschrieben ist, wird nicht geleistet. So werden Versicherungsbedingungen ausgelegt. Ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, ist für die Leistung ohne Bedeutung.

Nach der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ kommt als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung höchstens die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht. Auch sie ist deutlich schlechter, weil sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Drei-Stunden-Regel abstellt. Bevor eine private Unfallversicherung abgeschlossen wird, sollte deshalb immer versucht werden, das Krankheitsrisiko abzusichern. Ist nur der Beitrag zu hoch, senken Sie lieber die BU-Rente oder das Endalter.

Sinnvoll sein kann eine private Unfallversicherung in drei Fällen:

  • Als Ergänzung bei hohem Unfallrisiko: etwa für Berufskraftfahrer, zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Für Kinder: wenn sich Eltern die deutlich sinnvollere Kinderinvaliditätsversicherung nicht leisten können, die auch bei Krankheit leistet.
  • Als schwacher Ersatz: wenn der Schutz einer Berufs-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflegezusatz- oder Funktionsinvaliditätsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht zu bekommen oder auch mit niedrigerer Rente oder kürzerer Laufzeit nicht mehr bezahlbar ist (häufig ab etwa 50 Jahren).

Definition: Was ist ein Unfall?

Unfall im Sinne von § 178 Abs. 2 VVG ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfreiwilligkeit wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.

Die Musterbedingungen erweitern den Begriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Viele Tarife gehen darüber hinaus. Maßgeblich ist der Wortlaut Ihres Vertrags.

Invalidität liegt nach den Musterbedingungen vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist, also voraussichtlich länger als drei Jahre, ohne dass eine Änderung dieses Zustands zu erwarten ist.

Was die private Unfallversicherung leistet

Die private Unfallversicherung zahlt nur die Leistungen, die ausdrücklich im Vertrag genannt sind.

1. Invaliditätsleistung: Kapital nach Gliedertaxe

Die wichtigste Leistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die Invaliditätsleistung. Die private Unfallversicherung zahlt den Prozentsatz der Versicherungssumme (Grundsumme), der dem Grad der Invalidität entspricht. Für Gliedmaßen und Sinnesorgane legt ihn die Gliedertaxe fest. Das ist ein makaberes Tabellenwerk, das den Verlust oder die völlige Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile in Prozent bewertet.

Beispiele aus der Gliedertaxe der GDV-Musterbedingungen (AUB 2014):

Gliedertaxe (Auszug aus den AUB 2014)

KörperteilProzentsatz
Arm70%
Hand55%
Daumen20%
Fuß40%
große Zehe 5%
Auge50%
Gehör auf einem Ohr30%
Geruchssinn10%
Geschmackssinn 5%

Bei einer Grundsumme von 250.000 € führt der Verlust eines Auges also zu 125.000 €. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit wird der Wert anteilig gekürzt. Für Körperteile außerhalb der Gliedertaxe, etwa die Wirbelsäule, zählt allein, wie stark die normale Leistungsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten beeinträchtigt ist.

Auf den Beruf kommt es dabei nicht an. Ein Daumen zählt für die Chirurgin so viel wie für den Sachbearbeiter. Für Musiker, Chirurgen oder Friseure gibt es deshalb Deckungskonzepte mit veränderter Gliedertaxe. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt dagegen allein, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können.

2. Progression: mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen

Oft wird die private Unfallversicherung mit progressiver Versicherungssumme abgeschlossen, und das ist in vielen Fällen sinnvoll. Die Leistung wächst dann mit steigendem Invaliditätsgrad überproportional. Angeboten werden Staffeln von 225 bis 1.000 %. Bei 225 % steigt eine Grundsumme von 100.000 € bei Vollinvalidität auf 225.000 €. In den üblichen Staffeln wirkt die Progression aber erst oberhalb eines Invaliditätsgrads von 25 %.

Für leichtere Unfallfolgen zählt deshalb allein die Grundsumme. Wir empfehlen eine ausreichend hohe Grundsumme mit niedriger Progression von etwa 225 bis 350 %. Vorsicht bei sogenannten Mehrleistungstarifen: Dort vervielfacht sich die Leistung erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, der oft sehr hoch angesetzt ist, meist bei 80 bis 90 %.

3. Wie hoch die Invaliditätssumme sein sollte

Die Höhe richtet sich nach dem Zweck. Soll das Kapital eine zeitlich unbegrenzte Rente tragen, hilft eine Faustregel: monatliche Rente × 400 = Invaliditätssumme bei Vollinvalidität. Wer 1.000 € im Monat braucht, benötigt also 400.000 €. Bei angenommenen 3 % Zinsen bringt diese Summe 12.000 € im Jahr, ohne dass das Kapital aufgezehrt wird. Steuern und Geldentwertung bleiben dabei unberücksichtigt, und bei niedrigerem Zins steigt der Faktor (bei 2 % wäre es das 600-Fache).

Zusätzlich sollte ein einmaliger Kapitalbedarf berücksichtigt werden, etwa für den behindertengerechten Umbau von Wohnung oder Auto oder für Heilmaßnahmen. Ein solcher Bedarf entsteht aber wesentlich wahrscheinlicher durch Krankheit. Besser decken ihn Einmalzahlungen aus der Berufsunfähigkeits- oder Pflegetagegeldversicherung, die bei Krankheit und Unfall leisten.

4. Unfallrente: meist verzichtbar

Als weiteren Baustein bietet manche private Unfallversicherung eine Unfallrente an. Sinnvoll ist sie meist nicht, denn sie setzt häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 % ein. Wer nach einem Unfall zum Beispiel 30 % Invalidität behält, erhält aus der Kapitalleistung 30 % der Grundsumme, aus der Unfallrente dagegen nichts. Wir empfehlen deshalb eine höhere Kapitalleistung statt dieses Bausteins.

5. Todesfallleistung

Den Todesfall sichern Sie über eine Risikolebensversicherung ab. Trotzdem sollte die private Unfallversicherung eine Todesfallsumme von 10.000 bis 30.000 € enthalten. Denn vor Abschluss des Heilverfahrens kann die Invaliditätsleistung im ersten Jahr nach dem Unfall nur bis zur Höhe der Todesfallsumme verlangt werden. Steht die Leistungspflicht früher fest, ermöglicht die Todesfallsumme eine Vorauszahlung, unabhängig davon, ob ein Todesfall eintritt.

6. Sonstige Leistungen

Vereinbaren lassen sich unter anderem Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit oder ohne Genesungsgeld, Übergangsleistungen, kosmetische Operationen und Bergungskosten. Auf ein Krankenhaustagegeld kann oft verzichtet werden, weil ein unfallbedingter Klinikaufenthalt meist keinen großen Einkommensverlust auslöst. Wichtiger ist eine private Krankentagegeldversicherung, die auch bei Krankheit zahlt.

Private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: Vorsicht

Vorsicht ist geboten, wenn eine private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr angeboten wird. Hier wird meist ein überteuerter Unfallschutz an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Risikoschutz und Sparen sollten immer getrennt werden.

Wann die private Unfallversicherung trotz Unfall nicht zahlt

Nach den Musterbedingungen ausgeschlossen sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (etwa infolge von Krankheit, Medikamenten, Alkohol oder Drogen) sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen, es sei denn, ein versicherter Unfall hat sie verursacht. Viele Tarife schränken diese Ausschlüsse ein, etwa für Bewusstseinsstörungen durch Alkohol bis zu einer festgelegten Promillegrenze.

Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen außerdem besonders gefahrenträchtige Situationen, etwa Rennen mit Motorfahrzeugen oder Unfälle als Pilot eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, für das eine Erlaubnis nötig ist, zum Beispiel als Gleitschirm- oder Drachenflieger. Solche Risiken lassen sich je nach Anbieter nur über spezielle Verträge oder Zusatzvereinbarungen versichern.

Für die Arbeitskraft besonders wichtig: Bandscheibenschäden sind nach den Musterbedingungen nur versichert, wenn ein Unfall die überwiegende Ursache ist, und krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen sind ausgeschlossen, selbst wenn ein Unfall sie ausgelöst hat. Rückenleiden und psychische Erkrankungen gehören aber zu den häufigsten Gründen, den Beruf aufgeben zu müssen.

Fristen und Pflichten nach einem Unfall

Nach einem Unfall, der Ansprüche begründen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und den Versicherer informieren, damit Unfall und Folgen von Beginn an dokumentiert sind. Führt der Unfall zum Tod, ist der Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen.

Für die Invaliditätsleistung setzt die private Unfallversicherung Fristen, die Ihr Bedingungswerk regelt. Nach den aktuellen Musterbedingungen des GDV (AUB 2020) muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt sein. Ebenso lange haben Sie Zeit, sie beim Versicherer geltend zu machen. Ältere Bedingungswerke wie die AUB 2014 verlangen, dass die Invalidität schon innerhalb eines Jahres eintritt. Gute Tarife sehen längere Fristen vor. Zeigen Sie einen Unfall an, muss der Versicherer Sie nach § 186 VVG in Textform auf die einzuhaltenden Fristen hinweisen. Tut er das nicht, kann er sich nicht auf ein Fristversäumnis berufen.

Hinweis zu den Fristen der privaten Unfallversicherung Unser Rat: Oft lässt sich innerhalb dieser Fristen nicht sagen, wie hoch die Invalidität endgültig sein wird. Legen Sie dem Versicherer dann ein Attest vor, das die dauerhafte Beeinträchtigung bestätigt und festhält, dass eine endgültige Einstufung noch nicht möglich ist. Fordern Sie zugleich die schriftliche Bestätigung, dass der Versicherer eine spätere Einstufung durch den Arzt anerkennt. So gehen Sie nicht allein wegen eines Fristablaufs leer aus.

Sind die Unfallfolgen nicht abschließend feststellbar, können Sie und der Versicherer den Invaliditätsgrad nach § 188 VVG zudem jährlich neu bemessen lassen, längstens bis drei Jahre nach dem Unfall.

Private Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine andere Alternative aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande, ist eine private Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Möglichkeit. Wichtig ist dann, dass bestehende Erkrankungen nicht pauschal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Hinweis zum Mitwirkungsanteil: private Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung Unser Rat: Achten Sie auf einen hohen Mitwirkungsanteil. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung entsprechend ihrem Anteil. Nach den Musterbedingungen geschieht das, sobald der Mitwirkungsanteil mindestens 25 % beträgt. Besser sind Tarife, die erst ab einem Mitwirkungsanteil von 50 oder 75 % kürzen.

Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage

Fragt der Versicherer nach Ihrem Gesundheitszustand, antworten Sie vollständig und wahrheitsgemäß. Nach § 19 VVG sind alle bekannten Umstände anzugeben, nach denen in Textform gefragt wird, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Bei Vorerkrankungen klären wir die Annahme auch für die private Unfallversicherung zuerst über eine anonyme Risikovoranfrage. Sie kommt ohne Namen, Anschrift und Unterschrift aus, sodass keine personenbezogene Meldung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) entsteht.

So finden Sie einen geeigneten Tarif

Private Unfallversicherung ist nicht gleich private Unfallversicherung. Die Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind gravierend. Grundlage sind die unverbindlichen Musterbedingungen des Branchenverbands GDV, derzeit die AUB 2020. Dieser Schutz ist jedoch lückenhaft. Einzelne wichtige Risiken sind nicht oder nur unzureichend versichert.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse von Versicherungsmaklern und -vermittlern hat deshalb unter Mitwirkung des Verbraucherzentrale Bundesverbands Mindeststandards und Risikoanalysebögen entwickelt. Führen Sie vor dem Abschluss eine solche Risikoanalyse durch und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Bei unseren Vergleichen achten wir unter anderem auf:

  • eine Gliedertaxe, die für wichtige Körperteile höhere Werte ansetzt als die Musterbedingungen,
  • längere Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität,
  • einen Mitwirkungsanteil, der erst ab 50 % oder mehr zu Kürzungen führt,
  • eingeschränkte Ausschlüsse, etwa bei Bewusstseinsstörungen,
  • eine ausreichende Grundsumme mit niedriger Progression,
  • einen reinen Risikovertrag ohne Beitragsrückgewähr.

Auch die Beiträge unterscheiden sich erheblich, je nach Anbieter, Leistungsumfang und Gefahrengruppe, in die Ihr Beruf eingestuft wird. Ein Vergleich lohnt sich deshalb.

Hinweis: Die private Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung Unser Rat: Prüfen Sie zuerst, ob Sie geeigneteren Schutz über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen. Gern analysieren wir dafür den Versicherungsmarkt. Wünschen Sie einen unabhängigen Vergleich für eine private Unfallversicherung, senden Sie uns unsere Risikoanalyse ausgefüllt zurück. Bei bestehenden Vorerkrankungen klären wir die Annahme zunächst über Risikovoranfragen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von docs.google.com zu laden.

Inhalt laden

Häufige Fragen zur privaten Unfallversicherung

Ersetzt eine private Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Die private Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen und bemisst die Leistung nach dem Invaliditätsgrad, nicht nach Ihrem Beruf. Krankheiten, die häufigste Ursache der Berufsunfähigkeit, sind nicht versichert. Ist der Beitrag für eine BU zu hoch, senken Sie besser Rente oder Endalter.

Zahlt die private Unfallversicherung bei Krankheit?

Nein. Versichert sind nur Gesundheitsschäden durch einen Unfall im Sinne der Bedingungen. Wirken Krankheiten bei den Unfallfolgen mit, kann die Leistung sogar gekürzt werden, nach den Musterbedingungen ab einem Mitwirkungsanteil von 25 %.

Ist eine Unfallrente sinnvoll?

In der Regel nicht. Sie setzt häufig erst ab 50 % Invalidität ein, sodass leichtere und mittlere Unfallfolgen leer ausgehen. Eine höhere Kapitalleistung bei Invalidität ist meist die bessere Wahl.

Ist eine private Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Nur als zweite Wahl. Deutlich sinnvoller ist eine Kinderinvaliditätsversicherung, die auch bei Krankheit leistet. Kommt sie nicht in Betracht, etwa weil der Beitrag nicht tragbar ist, kann eine private Unfallversicherung zumindest das Unfallrisiko abdecken.

Ihr nächster Schritt

Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur privaten Unfallversicherung anfordern Fordern Sie zuerst unverbindlich einen Beitrags- und Leistungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung an. Kommt eine BU nicht in Betracht, nutzen Sie unsere Angebotsanforderung zu BU-Alternativen oder die Risikoanalyse oben. Für Sie entstehen keine gesonderten Kosten. Als Makler erhalten wir bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer, Ihr Beitrag ändert sich dadurch nicht.

© 2026 Helge Kühl und Kollegen eG. Fachlich verantwortlich: Helge Kühl. Stand: Oktober 2026.