Risikolebensversicherung

AbsichernRisikolebensversicherung per Risikovoranfrage

Wer für andere Personen finanziell verantwortlich ist, dass kann beispielswiese ein Lebens-, Ehe- oder Geschäftspartner, Kinder oder auch die Eltern sein, der sollte auf jeden Fall ausreichend für den Todesfall vorsorgen. Versicherungsschutz wird über Risikolebensversicherungen geboten. Diese sind nicht wirklich teuer, sichern aber die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen.

Zunächst einmal sollten Sie prüfen, mit welchen Ansprüchen die Hinterbliebenen in Ihrem Todesfall derzeit rechnen können.

1. Schritt: Prüfen Sie daher zunächst Ihre obligatorischen Ansprüche.
 Angestellte und Arbeiter sind Sie obligatorisch Renten versichert über die Deutsche Rentenversicherung. Sofern verheiratet, hat Ihre Ehefrau Anspruch auf Witwenrente, sofern für Sie mindestens 60 Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Kinder haben ggf. Anspruch auf Waisenrente. Ermittelt werden sollten daher im ersten Schritt die gesetzlichen Rentenanwartschaften für Witwen- und Waisenrenten. Tipp: Im Internet können Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation anfordern. Ihren Versicherungsverlauf mit einer Berechnung und Hochrechnung Ihrer Rentenanwartschaften anfordern. Prüfen Sie, ob im Versicherungsverlauf tatsächlich alle Zeiten anerkannt sind. Beispielsweise ob Schul- und Studienzeiten nach dem 16. Geburtstag oder Ausbildungszeiten explizit als solche und/oder Kindererziehungszeiten erfasst sind. Beamte sollten Ihre Ansprüche aus der Beamtenversorgung ermitteln. Überschlägig lässt sich dieser auf den Internetseiten unter www.vdata.de berechnen. Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken sollten den dort vorhandenen Todesfallschutz erfragen.
2. Schritt: Ansprüche aus Zusatzversorgungen prüfen

Prüfen Sie bitte im zweiten Schritt, ob Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen und ob sonstige Einnahmequellen (z.B. Zins-, Mieteinnahmen, bestehende Lebensversicherung) vorhanden sind.

3. Schritt: Rechnen
Feste monatliche Ausgaben der Hinterbliebenen
Feste monatliche Ausgaben der Hinterbliebenen
abzgl. mtl. Waisenrente für alle Kinder aus gesetzlichen Versorgungssystemen (z.B. Dt. Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk)
abzgl. mtl. Miet-/ Zins-/Pachteinnahmen
abzgl. mtl. Einkommen des Partners / Kinder *
gleich monatlicher Versorgungsbedarf

*Hier sind mehrere Konstellationen denkbar: Die Einkommen des hinterbleibenen Partners können:

  • konstant bleiben,
  • steigen, wenn beispielsweise ein derzeit nicht verdienender Partner wieder arbeiten gehen könnte oder
  • fallen, wenn beispielsweise der Partner seine derzeitige Berufstätigkeit im Todesfall wegen der Kinderbetreuung oder aus psychologischen Gründen einschränken muss).

Sofern alle bestehenden Ansprüche nicht ausreichen, sollten Sie private Vorsorge betreiben. Versicherungsschutz kann in diesem Fall über Risikolebensversicherungen geboten werden. Um den Versicherungsschutz Ihrer persönlichen Bedarfssituation anzupassen, sollten Sie vorab einige Eckwerte festlegen.

4. Schritt: Versicherungssumme bestimmen

Dazu können Sie folgende Faustformel der Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte, also die DIN 77230, verwenden:

Untere Grenze – finanzieller Grundbedarf nach DIN 77230
5 mal Jahres-Mindestbedarfsgröße, die sich am Mindestlohn orientiert
zuzüglich 3 mal Jahres-Mindestbedarfsgröße je wirtschaftlich abhängigem Kind
zuzüglich aktueller Darlehensstände für vorhandene Konsumentendarlehen
zuzüglich aktueller Darlehensstand für die selbstgenutzte Immobilie

Obere Grenze – Lebensstandard erhaltende Absicherung nach DIN 77230
Wer eine Absicherung wünscht, die sich an dem vorhandenen Lebensstandard orientiert, wird folgende Faustformel empfohlen:

5 mal 80% vom jährlichen Jahresnettoerwerbseinkommen der versicherten Person
zuzüglich 3 mal 80% vom jährlichen Jahresnettoerwerbseinkommen der versicherten Person je wirtschaftlich abhängigem Kind
zuzüglich aktueller Darlehensstände für vorhandene Konsumentendarlehen
zuzüglich aktueller Darlehensstand für die selbstgenutzte Immobilie
mindestens jedoch finanzieller Grundbedarf

Abgezogen werden können von den beiden oberen ermittelten Werten:
– Bestehende Todesfallversicherungssummen
– Rentenansprüche der Hinterbliebenen werden mit ihrem Betrag pauschal  auf 5 Jahre hochgerechnet

Beispiel:
Ehepaar mit zwei Kindern. Jahresnettoerwerbseinkommen 40.000 €. Der Mindestlohn beträgt ab Oktober 2022 generell 12,00 € brutto pro Stunde. Bei einer 8 Stunden Arbeitszeit am Tag und 21 Arbeitstagen in der Woche liegt der Monatsbruttolohn daher bei 2.016 € brutto im Monat. Netto sind das monatlich 1.606,25 € (= 19.274,98 € pro Jahr) bei Verheirateten mit 2 Kindern in der Steuerklasse 3 (vgl. auch Brutto/Netto-Rechner). Es ist ein Immobiliendarlehen für ein Eigenheim mit einer Restschuld von 100.000 € vorhanden. Es besteht Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen rentenverischeurng in Höhe von 500 € und zwei Halbwaisenrenten in Höhe von jeweils 200 €.

Finanzieller Grundbedarf:
5 mal 19.274 € (für den Partner) zzgl. 6 x 19724 € (für die beiden Kinder) zzgl. 100.000 € = 312.014 €
abzgl. Witwenrente 500 € x 12 Monate x 5 Jahre = 30.000 €
abzgl. Waisenrente für 2 Kinder 400 € x 12 x 5 Jahre = 24.000 €
Absicherungsbedarf = 312.014 € – 30.000 € – 24.000 € = 258.014 €

Lebensstandard erhalten:
5 mal 80% v. 40.000 € (= 32.000 €) für den Partner und 6 mal 80% v. 40.000 € (für die beiden Kinder) zzgl. 100.0000 € = 452.000 €
abzgl. Witwenrente 500 € x 12 Monate x 5 Jahre = 30.000 €
abzgl. Waisenrente für 2 Kinder 400 € x 12 x 5 Jahre = 24.000 €
Absicherungsbedarf = 452.000 € – 30.000 € – 24.000 € = 398.000 €

5. Schritt: Laufzeit festlegen
Legen Sie nun fest, für wie viele Jahre der Bedarf in etwa vorhanden ist (Wahl der Vertragslaufzeit).

Sind beispielsweise Kinder vorhanden, empfiehlt es sich die Laufzeit mit dem vermutlichen Ausbildungsende des jüngsten Kindes in Einklang zu bringen. Achtung: Wählen Sie lieber eine längere Laufzeit als eine zu Kurze. Grund: Der Versicherer nimmt anhand Ihrer Gesundheitsangaben bei Antragsstellung eine Risikoprüfung vor und kann den Vertrag bei schlechtem Gesundheitszustand zu erschwerten Konditionen (Höherer Beitrag, Leistungsausschluss) annehmen oder, im schlimmsten Fall, ganz ablehnen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie die Vertragslaufzeit zu kurz bemessen wurde und Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert, so kann eine Laufzeitverlängerung problematisch werden.

6. Schritt: Versicherungsform festlegen

Zum Schluss sollten sie die Versicherungsform festlegen.

  • Soll beispielsweise ein Annuitätendarlehen abgesichert werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit der Hypothekenschuld fallenden Versicherungssumme. Todesfallschutz besteht dann immer in Höhe der Darlehnsrestschuld.
  • Dient die Versicherung der Absicherung von Kindern, kann die Versicherungssumme linear fallen. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren fällt beispielsweise die Versicherungssumme jährlich um 1/10. Grund: Im Jahre 9 wird nicht mehr das hohe Anfangskapital benötigt, sondern, da beispielsweise eine Ausbildung nur noch für 1 Jahr zu finanzieren ist, nur noch 1/10 der Versicherungssumme. Diese Form ist preiswerter als die mit konstant hoher Summe. Problematisch ist dabei jedoch, dass inflationsbedingte Effekte generell nicht berücksichtigt werden. Bemessen Sie daher die Anfangsversicherungssumme ausreichend hoch.
  • Eine konstante Summe wird meist dann gewählt, wenn ein Lebens- oder Geschäftspartner abzusichern ist.

Todesursachen 2011

Tipp Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer wird erhoben, wenn ein Vermögen unentgeltlich von einer Person auf eine andere übergeht (Freibeträge beachten!). Bei Lebensversicherungen ist das der Fall, wenn das Versicherungsunternehmen das Geld nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen anderen Bezugsberechtigten oder an die Erben auszahlt. Ausnahme: Bei Direktversicherungen liegt kein erbschaftssteuerpflichtiger Vorgang vor. Setzt man dagegen den „Erblasser“ nur als Versicherten und die „Erben“ als Versicherungsnehmer ein, so fließt beim Tod des „Erblassers“ die Versicherungsleistung den „Erben“ steuerfrei zu. Aber Achtung: Dem Versicherungsnehmer stehen die Gestaltungsrechte an dem Vertrag zu. Sollten Sie sich daher später trennen und eine neue Liebe mit dem Schutz bedenken wollen, kann Ihnen der Ex-Partner einen Strich durch die Rechnung machen und den Vertrag kündigen.

Erbschaftssteuertabelle

Bei einem Steuersatz von..... €
FreibetragSteuerklasse75.000300.000600.0006.000.00013.000.000
Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerschaft 500.000 €

I7%11%15%19%23%
Kinder, Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, Stief- und Adoptivkinder 400.000 €I7%11%15%19%23%
Enkelkinder200.000 €
I7%11%15%19%23%
Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft100.000 €I7%11%15%19%23%
Eltern u. Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebensgemeinschaft20.000 €II15%20%25%30%35%
Übrige20.000 €
III30%30%30%30%50%

Hinweis Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung mit denen Beerdigungskosten abgesichert werden sollen, sind generell nichts anderes als Kapitallebensversicherungen. Also eine Mischung aus Sparvorgang verbunden mit einem Todesfallschutz. Vor allem aufgrund des hohen versicherten Endalters und der Kosten beim Lebensversicherer verzinst sich der Sparvorgang allerdings sehr schlecht. Außerdem führen die Kosten einer Beerdigung, auch wenn diese nicht als günstig zu bezeichnen sind, nicht unbedingt zum wirtschaftlichen Ruin der Hinterbliebenen. Mein Rat: Finger weg von Sterbegeldversicherung. Das ersparte Geld sollte in Banksparpläne, auf Tagesgeldkoten oder in Fondssparplänen angelegt werden.

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen im Bereich der Risikolebensversicherung sind zum größten Teil standardisiert. Es gibt nur einen Versicherungsfall und das ist nun mal der Tod. Kein Schutz besteht bei Selbstmord binnen der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss.

Einige Besonderheiten gilt es zu beachten:

  1. Dynamik
    Die Dynamik soll inflationsbedingte Effekte ausgleichen. Angeboten wird von vielen Versicherungsunternehmen entweder eine Dynamisierung des Beitrages oder der Versicherungssumme. Dabei wird entweder der Beitrag oder die abzusichernde Todesfallsumme jährlich meist um einen gewissen Prozentsatz erhöht. Bei jedweder Erhöhung wird das dann jeweils erreichte Eintrittsalter und die Restlaufzeit zugrunde gelegt. Der Schutz wird also mit zunehmenden Alter teurer. Von daher empfiehlt es sich, schon frühzeitig etwas einen höheren Schutz zu vereinbaren. Die Dynamik kann allerdings jederzeit wieder aus dem vertrag herausgenommen werden. Sie kann auch meist 1-2 mal nacheinander ausgesetzt werden, um weiterhin Vertragsbestandteil zu bleiben.
  2. Nachversicherungsrecht
    Einige Versicherer bieten ein so genanntes Optionsrecht. Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Bau eines Hauses) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten Betrag erhöht werden.
  3. Verlängerungsoption
    Sofern aktuell nur ein Zeitraum von bis zu 10 /15 Jahren abgesichert werden muss, empfiehlt es sich darüber nachzudenken, den Schutz mit einer Verlängerungsoption auszustatten. Dann kann der Versicherungsschutz meist um den gleichen Zeitraum oder um einen vorher festgelegten Zeitraum ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Allerdings richtet sich der zu zahlende Beitrag für den Verlängerungszeitraum später nach dem dann erreichten Eintrittsalter und der Restlaufzeit.Achtung, wichtig Unser Rat
    Sichern Sie gleich von Beginn an eine möglichst lange Laufzeit ab. Eine vorzeitige Kündigung ist zu den jeweiligen Fälligkeiten immer möglich.
  4. Terminal Illness
    Einige Anbieter bieten an, dass bei Eintritt einer schweren Erkrankung mit einer feststehenden Restlebenserwartung von weniger als einem Jahr die Versicherungssumme bereits vorher in Anspruch genommen werden kann.
  5. Kriegsrisiko
    Die Mitversicherung des passiven Kriegsrisikos ist für einige Personenkreise, die sich in Krisen- und Kriegsgebieten aufhalten, wichtig. Als grundsätzlich nicht versicherbar gilt das aktive Kriegsrisiko. Vereinfacht ausgedrückt, lässt sich das passive Kriegsrisiko vom Aktiven dadurch abgrenzen, dass beim Passiven die „Flinte“ in die Hand genommen und gekämpft wird.

Achtung, wichtigUnser Rat

Die Zusatzbausteine Nachversicherungsrecht, Verlängerungsoption und Terminal Illness gibt es oftmals nur im Paket zu kaufen. Der Beitragszuschlag dafür liegt von Beginn an zwischen 20 – 30%. Ziemlich teuer wie wir finden. Besser ist es, den Schutz von Beginn an lieber etwas höher zu wählen und länger laufen zu lassen.

Eine Kopplung des Todesfallschutzes mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt meist nicht, da es schon verwunderlich wäre, wenn derjenige Anbieter, der in Ihrem Fall den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch noch im Bereich der Risikolebensversicherung das beste Angebot unterbreitet. Daher halten wir prinzipiell eine Trennung für sinnvoll. Zudem ist der Bedarf für die Vertragslaufzeit meist unterschiedlich. Der Versicherungsschutz ist daher den individuellen Gegebenheiten anzupassen.

Daher sollten wir, sofern Versicherungsbedarf im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit besteht, zunächst immer getrennte Analysen durchführen, wobei wir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch Tarife mit minimalem Todesfallschutz berücksichtigen. Natürlich führen wir auch im Bereich der reinen Risikolebensversicherung Risikovoranfragen durch. Stellt sich bei unserer Schlussempfehlung dann heraus, dass Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherer identisch sind und die restlichen Parameter auch zusammenpassen, kann der Schutz immer noch gekoppelt werden.

Hier können Sie einen unverbindlichen Vergleich zur Risikolebensversicherung anfordern….