Optionsrecht zur Erhöhung der BU-Rente bei Eintritt bestimmter Ereignisse


Einmal abgeschlossen, kann eine vereinbarte Rente später nur mit erneuter Gesundheitsprüfung erhöht werden. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich und möchte der Versicherte den Schutz anpassen, kann der Versicher wiederum
- einen Beitragszuschlag verlangen,
- dass aufgetretene Vorerkrankung vom Schutz ausschliessen oder
- die Erhöhung komplett ablehnen.

Mittlerweile bieten viele Versicherer meist automatisch (o. gegen geringen Beitragszuschlag) die Vereinbarung einer sogenannten Erhöhungsoption an.
Hier kann dann bei Eintritt bestimmter neuer Lebensumstände, wie zum Beispiel:
- Geburt und/oder Adoption eines Kindes
- Heirat
- Hausbau
die Berufsunfähigkeitsrente in einem meist vorgegebenen Umfang später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Es empfiehlt sich daher gerade jüngeren Personen, eine solche Erhöhungsoption in den Vertrag einzubauen.

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