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Experten für Berufsunfähigkeitsversicherung informieren
Weitere Podcasts zur Berufsunfähigkeitsversicherung


Experten für Berufsunfähigkeitsversicherung informieren
Weitere Podcasts zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Podcasten ist im Zeitalter von Cinchcast ganz einfach geworden. Daher können wir nun in deutlich höherer Frequenz diesen Zusatzservice bieten. Wir haben daher weitere Podcasts zum Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung aufgenommen. Diese finden Sie unter dem o.a. Link auf unserer Webseite www.buforum24.de
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Podcast zur Berufsunfähigkeitsabsicherung
Kaum ein Versicherungsthema ist für Privatpersonen komplexer als das Thema "Absicherung von Einkommensverlusten bei Krankheit oder Unfall". Wie sieht die gesetzliche Absicherung aus? Was kostet der Schutz? Worauf ist im Kleingedruckten zu achten und vieles mehr. In gut 33 Minuten versorgen wir Sie mit den wesentlichen Infos.
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Sinnvoller Schutz für Schüler ab 15 Jahren
Wer bereits als Schüler schwer erkrankt oder verunfallt steht oftmals ohne Absicherung Zeit seines Lebens dar. Seit einiger Zeit gibt es sinnvolle Absicherungsmöglichkeiten für dieses Risiko. Es gibt sehr viele gute Gründe, sich schon ab 15 Jahren um eine dauerhafte Absicherung zu bemühen. Warum?
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Neue Alternative für schwer Versicherbare
Manchmal kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des Gesundheitszustandes gar nicht oder nur zu sehr erschwerten Bedingungen abgeschlossen werden. Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Generali mit einer wirklich stark vereinfachten Gesundheitsprüfung ist eine Alternative. Eine individuelle Berechnung samt weiterer Unterlagen kann bei uns angefordert werden.
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Schwarze Liste der Versicherer überarbeitet
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer wurde zum 1.4.2011 geändert. Es soll vor allem effizienter und transparenter werden. Da aber nach wie vor Erschwernisse aufgrund einer Gesundheitsprüfung oder des Berufes gespeichert werden, bleibt die Notwendigkeit zur vorherigen Durchführung einer Risikovoranfrage erhalten.
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Schonvermögen beim Arbeitslosengeld II
Mit Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes wurde auch der Altersvorsorgefreibetrag von 250 € auf 750 € je vollendetem Lebensjahr erhöht. Die Obergrenze wird jedoch nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Wichtig für die Nutzung des Freibetrages ist, dass mit einem Lebensversicherungsunternehmen ein gesondeter Verwertungsausschluss nach § 168 Absatz 3 VVG vereinbart werden muss.
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Ohne Risikovoranfragen geht es eigentlich nicht.
Für das Wochenmagazin "Die Zeit" haben wir 450 Fälle mit ca. 1600 Risikovoranfragen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgewertet (Ausgabe v. 22.7.10, S.26). Das Ergebnis zeigt, warum Risikovoranfragen alternativlos sind: Gut 41% der Anträge wurden abgelehnt. Normale Annahmen gab es nur auf 16 % der Anfragen. Letzlich ist es uns in einer Vielzahl der Fälle doch gelungen, einen passenden Schutz zufinden. Ein wenig Arbeit wartet auf alle Beteiligten, die sich letztlich auszahlt.
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BGH-Urteil zum Nachschlag bei gekündigter Lebensvers.
Die Verbraucherzentrale Hamburg streitet sich seit Jahren vor Gerichten für Verbraucher um Nachschläge bei gekündigten Lebensversicherungen (vgl. http://www.vzhh.de und dort z.B. unter "Versicherungen" auf Gekündigte Versicherung? vom 29.06.2010 klicken) . Es geht u.a. um Stornogewinne und Vertriebskosten. Die Frage war bei bereits gekündigten Altverträgen, wann Verjährung eintritt. Dazu gibt es ein neues BGH-Urteil.
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Berechnen Sie den Aufwand für ihre Altersversorgung!
Nutzen Sie unsere Vorsorgerechner. Er hilft Ihnen, den Aufwand abzuschätzen, um ausreichend fürs Alter vorzusorgen. Sie sollten einmal mehrere Varianten berechnen, alleine um die Wirkung von Inflation und Zinseszins besser abschätzen zu können. Bedenken Sie bitte: Lineare Verläufe von Inflation und Verzinsung wird es in der Praxis auch in Zukunft nicht geben.
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3 von 4 Haushalten riskieren die Existenz
In einem Beitrag des Handelsblattes wird völlig zur Recht auf Problemstellungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung hingewiesen, die sich gut mit Rosinenpickerei umschreiben lässt. Vieles ließe sich vermutlich ändern, wenn die Anbieter sich einfach bei der Tarifierung und Risikoprüfung mehr Mühe geben, das Gewinnstreben nicht als einziges Unternehmensziel festsetzen und sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen würden.
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