Auszubildende

Auszubildende – Brauchen sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung? 

Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90 % der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz sowohl gegen krankheits- als auch unfallbedingte  Risiken.

Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report(Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für

BerufBU-Risiko 1993-2002
Apothekenhelfer
18,55 %
Arzt
7,34 %
Backwarenhersteller



40,37 %
Betriebsschlosser
47,02 %
Bürokaufleute / Verwaltungsangestellte
16,27 %
Chemielaborant19,61 %
Dachdecker58,79 %
Datenverarbeitungskaufleute
21,72 %
Elektriker
41,48 %
Fliesenleger
56,60 %
Gärtner
30,26 %
Gastwirte /Hoteliers


27,26 %
Groß- u. Einzelhandelskaufleute
16,55 %
Handelsvertreter18,74 %
Ingenieure
8,04 %
Journalist / Schriftsteller
13,79 %
Landwirt
18,06 %
Lagerarbeiter44,05 %
Maurer52,30 %
Musiker
21,57 %
PTA
26,23 %
Schornsteinfeger35,41 %
Straßenbauer51,60 %
Tischler38,90 %
Verbandsleiter/Funktionäre
13,54 %
Wirtschaftsprüfer /Steuerberater
15,04 %
Zimmerer48,88 %

 

Achtung, wichtig Unser Rat

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.

Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebsrenten des Arbeitgebers

Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

  • mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
  • in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Wer sich also nach der Schule direkt in eine Ausbildung begibt, hat die ersten 5 Jahre keinen Versicherungsschutz und wäre schlimmstenfalls lebenslang ein Sozialfall.

Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt unter anderem von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.

Sind die Wartezeiten erfüllt, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 35 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne einer Erwerbsminderung liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen.

Achtung, wichtigUnser Rat

Sind Sie in Ihrer Erstausbildung, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung, da vermutlich noch keine 60 Pflichtbeiträge (5 Jahre Wartezeit) an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt wurden. Sofern doch bereits 60 Pflichtbeiträge eingezahlt wurden, gilt: Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung noch keine Renteninformation zugesandt wurde, sollten Sie eine solche anfordern. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst- bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.

Betriebliche Altersversorgung

Sie spielt bei Auszubildenden eigentlich noch keine Rolle. Erst wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und dauerhaft in einem Beruf gearbeitet wird, kann über derartigen Schutz nachgedacht werden.

Absicherungsbedarf

Sie sollten zunächst ihre Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Dabei hilft unser Excel-Rechner. Prüfen Sie dann, ob zumindest die festen monatlichen Ausgaben im Falle einer Krankheit oder einen Unfalles gedeckt sind. 1.000 € sollten mindestens abgesichert sein, um zumindest von Hartz IV-Leistungen unabhängig zu sein.

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

BeispielEigene Situation
Feste monatliche Ausgaben (Hilfestellung bei der Bedarfsermittlung gibt unser Excel-Rechner)
2.000 €
abzgl. Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung (Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Versorgungswerk)
1.000 €
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

0 €
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen)

100 €

abzgl. Einkommen des Partners

500 €
gleich Versicherungsbedarf

400 €

Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100% überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.

Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer…

1. … Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung)
2. … Kapitallebensversicherung
3. … privaten Rentenversicherung
4. … fondsgebundenen Lebensversicherung
5. … fondsgebundenen Rentenversicherung
6. … Basis-/Rürup-Rente(fondsgebunden oder klassische Anlage)

oder im Rahmen einer betrieblichen Versorgung

abgeschlossen werden.

Bei den Varianten 2.-6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das „Sparen“ bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.

Achtung, wichtigUnser Rat

Trennen Sie Spar- und Risikoprozess von einander! Schliessen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine „Geld-zurück-Garantie“ haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50 % der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen!

Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Schließlich wissen nur die wenigsten Auszubildenden, ob sie später wirklich dauerhaft einen entsprechenden Job haben und sich den Geldanlageprozess auch leisten können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst lieber die staatlichen Förderprogramme.

Bei Auszubildenden bietet sich hier vor allem die Riesterrente an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden. So bleiben Sie auch in Zukunft hinreichend flexibel. Gerade für junge Menschen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Anforderung eines Versicherungsvorschlages zur Berufunfähigkeitsversicherung
Fordern Sie nun einen unverbindlichen Beitrags- und Leistungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung samt den erforderlichen Unterlagen von zunächst drei empfehlenswerten Anbietern an, um eine Risikovoranfrage einzuleiten.