Bedarfsermittlung bei Studenten

 

Brauche ich als Student überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?

 

Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90 % der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.

Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für

Beruf

BU-Risiko 1993-2002

Abgeordnete

9,83 %

Arzt

7,34 %

Gymnasiallehrer

17,60 %

Handelsvertreter

18,74 %

Hochschullehrer

7,29 %

Ingenieure

8,04 %

Journalist / Schriftsteller

13,79 %

Landwirt

18,06 %

Musiker

21,57 %

Real-, Volksschul, Sonderrschullehrer

15,86 %

Richter, Staatsanwälte

8,53 %

Verbandsleiter/Funktionäre

13,54 %

Wirtschaftsprüfer /Steuerberater

15,04 %

Zimmerer

48,88 %


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".

Unser Rat

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln. Als Student genießen Sie obligatorisch Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Unfallschutz besteht beispielsweise während des Aufenthalts und dem Weg zu Vorlesungen, dem Besuch der Hochschul- und Staatsbibliothek oder bei der Teilnahme von Exkursionen. Wie Sie der Leistungsübersicht (alte Bundesländer / neue Bundesländer) der gesetzlichen Unfallversicherung entnehmen können, sind die Leistungen selbst bei 100 % Invalidität meist nicht ausreichend und decken auch nur den Unfall ab. Zusätzlicher Versicherungsschutz ist daher anzuraten.

Sofern Sie später einen Beruf aufnehmen, seien an dieser Stelle bereits folgende Hinweise erlaubt. Sie sollten dann im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermitteln.

Obligatorische Ansprüche bestehen dann möglicherweise
- über die gesetzliche Rentenversicherung bei Angestellten und Arbeitern,
- aus der Beamtenversorgung bei Beamten,
- aus einem Versorgungswerk bei bestimmten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte),
- oder aus Betriebsrenten des Arbeitgebers.

Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.
Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 35 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderunsgrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne einer Erwerbsminderung liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen. Nur wer beim Inkrafttreten der Rentenreform 2000, also am 02.01.2001, bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein so genannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den "neuen" Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Beamtenversorgung

Die Rechtsgrundlagen für die Versorgung der Beamten sind zu finden im Beamtenversorgungsgesetz und im Bundesbeamtengesetz (BBG). Obligatorische Ansprüche bestehen bei Beamten möglicherweise über Beamtenversorgung, sofern Sie bereits fünf ruhegehaltsfähige Dienstjahre nachweisen können und ihr Dienstherr Sie dienstunfähig geschrieben hat. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente hängt unter anderem von der Besoldungsgruppe und vom Familienstand ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie auf den Internetseiten der Firma vdata vornehmen. Positiv: Beamte haben bereits nach 5 Dienstjahren zumindest Anspruch auf die so genannte amtsunabhängige Mindestversorgung (§ 14 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz). Sie wird auf Basis der Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (65 % hiervon) berechnet und beträgt derzeit gut 1.200 €.

Berufsständische Versorgung

Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben Sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht. Weitere Hinweise zur Definition, wann Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke gegeben ist, können Sie einem Hintergrundinfo der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) entnehmen.

Betriebliche Altersversorgung

Auch über eine so genannte Betriebsrente kann später Versicherungsschutz bestehen. Zu prüfen bleibt dann, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe.

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

 

 

Beispiel

Eigene Situation

Geplante feste monatliche Ausgaben, die für später mindestens erwartet werden

1.000 €

 

 

abzgl. Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung
(Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk)

0 €

 

 

abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

0 €

 

 

abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen)

0 €

 

 

abzgl. Einkommen des Partners

0 €

 

 

= Versicherungsbedarf

1.000 €

 

 

Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte eigentlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100 % überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.

Das Problem

Studenten üben eigentlich gar keinen Beruf aus. Von daher bieten die viele Anbieter auch keinen reinen Berufsunfähigkeitschutz an.

Unser Rat

Es gibt für Studenten mittlerweile eine Reihe interessanter Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sofern dieser Schutz von Nöten ist, sollte neben den üblichen Auswahlkriterien vor allem auf folgendes Wert gelegt werden: Die Rente sollte von vornherein nicht zu niedrig bemessen sein. 1.000 € Monatsrente bei Berufsunfähigkeit sollte unseres Erachtens mindestens versichert werden. Der Vertrag sollte mit einer Erhöhungsoption versehen werden. Diese erlaubt, dass der Schutz bei einer späteren Berufsaufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung in einem bestimmten Umfang erhöht werden kann. Da eine Berufsunfähigkeit bereits während des Studiums auftreten kann, ist darauf zu achten, welchen Beruf der Versicherer bei der Leistungsprüfung zugrunde legt. Gute Anbieter legen bei Studenten das angestrebte Berufsbild zugrunde, manchmal allerdings erst, wenn man sich bereits im Hauptstudium befindet. Außerdem sollte zumindest eine Beitragsdynamik in den Vertrag eingeschlossen werden.

Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...

1. ... Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung) oder
2. ... Kapitallebensversicherung
3. ... Privaten Rentenversicherung
4. ... fondsgebundenen Lebensversicherung
5. ... fondsgebundenen Rentenversicherung
6. ... Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)

abgeschlossen werden.

Bei den Varianten 2.- 6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das "Sparen" bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.

Unser Rat

Trennen Sie Spar- und Risikoprozess immer von einander! Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50 % der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Schließlich wissen nur die wenigsten Studenten, ob sie später wirklich dauerhaft einen entsprechenden Job haben und sich den Geldanlageprozess auch leisten können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung später zunächst lieber die staatlichen Förderprogramme, z.B. über die Riesterrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.

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