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Experten für Berufsunfähigkeitsversicherung informieren
Ohne Risikovoranfragen geht es eigentlich nicht.

Bedarfsermittlung bei Selbständigen/Freiberuflern
Brauche ich als Selbständiger überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?
Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90% der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.
Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für
Beruf |
BU-Risiko 1993-2002 |
Architekt |
10,21 % |
Arzt |
7,34% |
Handelsvertreter |
18,74 % |
Landwirt |
18,06 % |
Musiker |
21,57 % |
Unternehmer/Geschäftsführer |
11,83 % |
Wirtschaftsprüfer /Steuerberater |
15,04 % |
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".
Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über
- die gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Betriebsrenten, die ggf. die eigene Firma (z.B. GmbH oder AG) dem Selbständigen zugesagt hat.
Gesetzliche Rentenversicherung
Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen, insbesondere bei pflichtversicherten Selbständigen und Freiberuflern, bereits Versicherungsschutz. Zu den versicherungspflichtigen Freiberuflern/Selbständigen zählen unter anderem Landwirte, Lehrer, Hebamen, sowie Künstler und Publizisten, sofern sie unter das Künstlersozialversicherungsgesetz falllen. Weitere Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung ist, dass bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:
- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Achtung:
Pflichtbeiträge sind nicht zu verwechseln mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, erhält seinen Erwerbsminderungsrentenanspruch nur dann aufrecht, wenn bis zum 1.1.1984 mindestens 60 Pflichtbeiträge eingezahlt wurden und seitdem jeder (!) Monat mit einer Beitragszahlung belegt ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, entfällt auch der gesetzliche Erwerbsminderungsschutz.
Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.
Achtung:
Bereits zum 02.01.2001 wurden die bis dahin geltenden Regelungen zu den gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten abgeschafft. An deren Stelle tritt die so genannte Erwerbsminderungsrente (EMR). Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 26% bis 32% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne der EMR liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen.Nur wer beim Inkrafttreten der Reform (02.01.2001) bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den "neuen" Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Unser Rat
Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung noch keine Renteninformation zugesandt wurde, sollten Sie eine solche anfordern. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.
Berufsständische Versorgung
Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben Sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit der ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht. Weitere Hinweise zur Definition, wann Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke gegeben ist, können Sie einem Hintergrundinfo der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) entnehmen. Die Höhe der Anwartschaften sollte beim zuständigen Versorgungswerk erfragt werden.
Betriebliche Altersversorgung
Selbstständige die ihre Firma nicht als Einzelfirma sondern im Rahmen einer juristischen Person führen, können sich selbst grundsätzlich mit einer betrieblichen Altersversorgung ausstatten. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung könnte dann auch Berufsunfähigkeitsschutz vereinbart werden.
Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:
|
Beispiel |
Eigene Situation |
Feste monatliche Ausgaben |
2.000 € |
|
abzgl. halbe Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung |
1.000 € |
|
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung |
0 € |
|
abzgl. Ansprüche aus einer berufständischen Versorgung |
0 € |
|
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen) |
100 € |
|
abzgl. Einkommen des Partners |
500 € |
|
= Versicherungsbedarf |
400 € |
|
Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100% überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.
Wie schließe ich den Vertrag?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...
1. ... Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung)
2. ... Kapitallebensversicherung
3. ... Privaten Rentenversicherung
4. ... fondsgebundenen Lebensversicherung
5. ... fondsgebundenen Rentenversicherung
6. ... Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)
oder in Rahmen einer betrieblichen Versorgung
abgeschlossen werden.
Bei den Varianten 2.-6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das "Sparen" bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.
Unser Rat
Trennen Sie Spar- und Risikoprozess voneinander! Schliessen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50% der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst die staatlichen Förderprogramme (Riesterrenten, Rüruprenten, Betriebliche Altersversorgung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 60, besser noch bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.