Bedarfsermittlung bei Schülern

 

Brauche ich als Schüler überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?

 

Diese Zahlen mögen manchen doch überraschen: Das Risiko einer dauerhaften Schwerbehinderung ist bei Kindern und Jugendlichen in weit über 90% der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Schwerbehindertenstatistik Kinder und Jugendliche 2003
veröffentlicht in Zeitschrift FINANZtest; Heft 1/2007

Nicht anders sieht es mit der Risikoverteilung bei der späteren Aufnahme einer Berufstätigkeit aus. Auch hier überwiegt das Krankheitsrisiko deutlich.

 

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.

Einer Studie des Brancheninformationsdienstes map-report (Nr. 576-577) zur Folge, beträgt die Erwerbsunfähigkeitsquote für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Altersrente erwerbsunfähig werden, beispielsweise für

Beruf

BU-Risiko 1993-2002

Apothekenhelfer

18,55 %

Arzt

7,34 %

Backwarenhersteller

40,37 %

Betriebsschlosser

47,02 %

Bürokaufleute / Verwaltungsangestellte

16,27 %

Chemielaborant

19,61 %

Dachdecker

58,79 %

Datenverarbeitungskaufleute

21,72 %

Elektriker

41,48 %

Fliesenleger

56,60 %

Gärtner

30,26 %

Gastwirte /Hoteliers

27,26 %

Groß- u. Einzelhandelskaufleute

16,55 %

Handelsvertreter

18,74 %

Ingenieure

8,04 %

Journalist / Schriftsteller

13,79 %

Landwirt

18,06%

Maurer

52,30 %

Musiker

21,57%

PTA

26,23 %

Schornsteinfeger

35,41 %

Straßenbauer

51,60 %

Tischler

38,90 %

Verbandsleiter/Funktionäre

13,54 %

Wirtschaftsprüfer /Steuerberater

15,04 %

Zimmerer

48,88 %


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".

Unser Rat

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln. Als Schüler genießen Sie Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung während des Besuches von berufs- oder allgemeinbildenden Schulen. Wie Sie der Leistungsübersicht der gesetzlichen Unfallversicherung entnehmen können, sind die Leistungen selbst bei 100% Invalidität eigentlich nicht ausreichend und decken auch nur den Unfall ab.

Sofern Sie später einen Beruf aufnehmen, seien an dieser Stelle bereits folgende Hinweise erlaubt. Sie sollten dann im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermitteln.

Obligatorische Ansprüche bestehen dann möglicherweise über
- die gesetzliche Rentenversicherung bei Angestellten und Arbeitern
- Beamtenversorgung bei Beamten
- aus einem Versorgungswerk bei bestimmte Berufsgruppen (z:B. Ärzte, Rechtsanwälte)
- Betriebsrenten des Arbeitgebers

Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab. Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 26% bis 32% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind.Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderunsgrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne der EMR liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen.

Beamtenversorgung

Die Rechtsgrundlagen für die Versorgung der Beamten sind zu finden im Beamtenversorgungsgesetz und im Bundesbeamtengesetz (BBG). Obligatorische Ansprüche bestehen bei Beamten möglicherweise über Beamtenversorgung, sofern Sie bereits fünf ruhegehaltsfähige Dienstjahre nachweisen können und ihr Dienstherr Sie dienstunfähig geschrieben hat. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente hängt unter anderem von der Besoldungsgruppe und vom Familienstand ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie auf den Internetseiten der Firma vdata vornehmen. Positiv: Beamte haben bereits nach 5 Dienstjahren zumindest Anspruch auf die so genannte amtsunabhängige Mindestversorgung (§ 14 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz). Sie wird auf Basis der Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (65% hiervon) berechnet und beträgt derzeit gut 1.200 €.

Berufsständische Versorgung

Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben Sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit der ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht. Weitere Hinweise zur Definition, wann Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke gegeben ist, können Sie einem Hintergrundinfo der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) entnehmen.

Betriebliche Altersversorgung

Auch über eine so genannte Betriebsrente kann später Versicherungsschutz bestehen. Zu prüfen bleibt dann, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe.

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

 

Beispiel

Eigene Situation

Geplante feste monatliche Ausgaben, die später mindestens gedeckt sein müssen

1.000 €

abzgl. Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung
(Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk)

0 €

abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung

0 €

abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen)

0 €

abzgl. Einkommen des Partners

0 €

= Versicherungsbedarf

1000 €

Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte eigentlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100% überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.

Das Problem

Schüler üben eigentlich gar keinen Beruf aus. Von daher bieten die meisten Anbieter auch keinen oder keinen ausreichenden BU-Schutz an. Es gibt nur einige Anbieter, die Schülern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer so genannten Schuldienstklausel (meist ab 7 Jahren) anbieten. Die Rente gibt es hier -vereinfacht ausgedrückt- dann, wenn das Kind dauerhaft nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen kann. Ein Kind, das im Rollstuhl am Schulunterricht teilnehmen kann, erhält daher keine Rente. Allerdings beschränken diese Anbieter ihre Leistungen auf 750 € bzw. 1.000€ Monatsrente. Eine Beitragsdynamik bzw. Leistungsdynamik ist bei beiden Anbietern ebenfalls nicht vorgesehen, so dass sich der Versicherte doch ganz schön dem Inflationsrisiko aussetzt. Außerdem können die Überschüsse nicht mit den Beiträgen verrechnet werden, sondern fließen in Fonds. Der zu zahlende Beitrag steigt hierdurch - bei dieser From der Geldanlage ist man dann auch nicht sonderlich flexibel. Von daher stehen wir diesen Angeboten kritisch gegenüber. Vorteilhaft wäre nur, dass der Schutz bereits für Kinder ab 7 Jahren möglich ist und bei einer späteren Aufnahme einer Berufstätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden kann.

Mittlerweile gibt es wenige Versicherer, die Schülern ab Alter 15 bzw. 16 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen. Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schüler seinen Schulalltag nur noch zu 50% bewältigen kann und zwar abhängig von der schulischen Laufbahn. Maßgebend für die Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers ist daher die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit des Schülers. Die gewählten Schulfächer, der Schulweg und die Hausaufgaben spielen hier ggf. eine Rolle. BU-Renten sind hier bis 1.000 € bzw. 1.500 € monatlich möglich. Eine Beitragsdynamik kann ebenso wie eine Erhöhungsoption vereinbart werden.

Welche weiteren Alternativen gibt es für Schüler?

Neben herkömmlichen privaten Kinderunfallversicherungen gibt es auch sogenannte Kinderinvaliditätsversicherungen. Bei den Kinderinvaliditätsversicherungen gehen die Expertenmeinungen weit auseinander. Sinnvoll kann der Schutz insbesondere für Kinder unter 15 Jahren sein, da das hohe Krankheitsrisiko mitversichert ist. Nachteilig wirkt sich aus, dass angeborene Krankheiten von den meisten Anbietern oftmals in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden oder es werden im Antrag Fragen nach Vorerkrankungen gestellt und dann werden diese nicht versichert. Ebenso werden auf Drogen und Trunkenheit zurückzuführende Erkrankungen bzw. psychische Leiden (z.B. Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen) kaum in den Schutz einbezogen. Die Leistung gibt es meist ab einem Grad der Behinderung von 50%. Der Schutz hat daher seine Lücken. Nach einer Untersuchung der Zeitschrift FINANZtest (Ausgabe 1/2007) kostet die Absicherung von 1.000 € Monatsrente zwischen 340 € und 471 € pro Jahr. Nur sehr wenige Versicherer bieten Kindern beim Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung an, den Schutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (zu den dann geltenden Tarifen und Bedingungen) umwandeln zu können. Ein guter Gedanke, bedenkt man wie schwer es für Erwachsene oftmals ist aufgrund bestimmter Vorerkrankungen geeigneten Schutz zu bekommen. Allerdings ist auch hier der Schutz recht teuer und die Lücken in der Invaliditätsversicherung (s.o.) recht hoch.

Eine weitere Alternative wäre die Absicherung gegen schwere Erkrankungen oder die Absicherung über eine Grundfähigkeitsversicherung, wie sie die Canada Life anbietet. Allerdings sind die Hürden, um an Versicherungsleistungen zu kommen, recht hoch und der Schutz nicht wirklich günstig. Beitragsbeispiel: Für eine Leistung von 100.000 € bei schwerer Krankheit zahlt ein 16-jähriger Nichtraucher einen Monatsbeitrag von 30 €. Für eine Grundfähigkeitsrente von 1.000 € im Monat müsste er 24,10 € (Schutz besteht dann bis Endalter 65) im Monat zahlen. Ein 16-jähriges Mädchen zahlt bei der Canada Life für den gleichen Grundfähigkeitsschutz monatlich 28,25€ (Stand jeweils April 2009). Von daher stehen wir diesen Angeboten eher skeptisch gegenüber.

Unser Rat

Natürlich ist es gut, Kinder gegen das Krankheitsrisiko bereits frühzeitig abzusichern. Sind die Kinder gesund, sichert man ihnen bereits frühzeitig entsprechenden Versicherungsschutz, ohne dass sie sich später einmal einer erneuten Gesundheitsprüfung aussetzen müssen. Ab 15 Jahren kann hier auf geeignete Berufsunfähigkeitsversicherungen zurück gegriffen werden. Der Schutz hat dann aber auch seinen Preis. So sind gut 40-50 € pro Monat bei einer Monatsrente von 1.000 € zu zahlen. Wer bereits in jüngeren Jahren Versicherungsschutz auch bei Krankheit genießen möchte, für den sind aus unserer Sicht Kinderinvaliditätsversicherungen erste Wahl. Deren Deckungslücken sind aber zu beachten und günstig ist der Schutz auch nicht. Ansonsten bleibt der kostengünstige, aber auch nur bei Unfällen greifende Schutz über eine Unfallversicherung.


Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...

1. ... Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung) oder
2. ... Kapitallebensversicherung
3. ... Privaten Rentenversicherung
4. ... fondsgebundenen Lebensversicherung
5. ... fondsgebundenen Rentenversicherung
6. ... Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)

abgeschlossen werden.

Bei den Varianten 2.-6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das "Sparen" bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.

Unser Rat

Trennen Sie Spar- und Risikoprozess immer voneinander! Schliessen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50% der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden in oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Schließlich wissen nur die wenigsten Schüler, ob sie später wirklich dauerhaft einen entsprechenden Job haben und sich den Geldanlageprozeß auch leisten können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung später zunächst lieber die staatlichen Förderprogramme, wie beispielsweise die Riesterrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.