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Bedarfsermittlung bei Hausfrauen /-männern
Brauche ich als Hausfrau /-mann überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?
Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90 % der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".
Unser Rat
Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Als Hausfrau /-mann genießen sie grundsätzlich keinerlei gesetzlichen Schutz. Ausnahme: Sie erfüllen noch irgendwelche Voraussetzungen, die nachfolgend beschrieben werden.
Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise
- über die gesetzliche Rentenversicherung bei Angestellten und Arbeitern,
- aus der Beamtenversorgung bei Beamten,
- aus einem Versorgungswerk bei bestimmten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte),
- aus Betriebsrenten des Arbeitgebers.
Gesetzliche Rentenversicherung
Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen bereits Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:
- mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
- in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.
Die volle Erwerbsminderungsrente (EMR) in Höhe von ca. 35 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind. Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne der EMR liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen. Nur wer beim Inkrafttreten der Reform (02.01.2001) bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein so genannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den "neuen" Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Unser Rat
Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung noch keine Renteninformation zugesandt wurde, sollten Sie eine solche anfordern. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst- bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.
Beamtenversorgung
Die Rechtsgrundlagen für die Versorgung der Beamten sind zu finden im Beamtenversorgungsgesetz und im Bundesbeamtengesetz (BBG). Obligatorische Ansprüche bestehen bei Beamten möglicherweise über die Beamtenversorgung, sofern Sie bereits fünf ruhegehaltsfähige Dienstjahre nachweisen können und ihr Dienstherr Sie dienstunfähig geschrieben hat. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente hängt unter anderem von der Besoldungsgruppe und vom Familienstand ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie auf den Internetseiten der Firma vdata vornehmen. Positiv: Beamte haben bereits nach 5 Dienstjahren zumindest Anspruch auf die so genannte amtsunabhängige Mindestversorgung (§ 14 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz). Sie wird auf Basis der Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (65% hiervon) berechnet und beträgt derzeit gut 1.200 €.
Berufsständische Versorgung
Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben Sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht. Weitere Hinweise zur Definition, wann Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke gegeben ist, können Sie einem Hintergrundinfo der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) entnehmen.
Betriebliche Altersversorgung
Auch über eine so genannte Betriebsrente kann später Versicherungsschutz bestehen. Zu prüfen bleibt dann, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe.
Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:
|
|
Beispiel |
Eigene Situation |
Gesamte feste monatliche Ausgaben, die da wären, wenn Sie als Hausfrau /-mann ausfallen und eine Ersatzkraft (beispielsweise für die Kinderbetreuung) einstellen müssten |
3000 € |
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abzgl. Ansprüche aus einer gesetzlichen Versorgung |
0 € |
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abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung |
0 € |
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abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen) |
200 € |
|
abzgl. Einkommen des Partners |
2000 € |
|
= Versicherungsbedarf |
800 € |
|
Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte eigentlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100 % überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.
Unser Rat
Es gibt für Hausfrauen /-männer mittlerweile eine Reihe interessanter Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sofern Berufsunfähigkeitsschutz von Nöten ist, sollte neben den üblichen Auswahlkriterien vor allem auf folgendes Wert gelegt werden: Die Rente sollte von vornherein nicht zu niedrig bemessen und der Vertrag sollte mit einer Erhöhungsoption versehen werden. Diese sollte erlauben, dass der Schutz bei einer späteren Berufsaufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung in einem bestimmten Umfang erhöht werden kann. Außerdem sollte zumindest eine Beitragsdynamik in den Vertrag eingeschlossen werden.
Wie schließe ich den Vertrag?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...
1. ... Risikolebensversicherung (zur zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung)
2. ... Kapitallebensversicherung
3. ... Privaten Rentenversicherung
4. ... fondsgebundenen Lebensversicherung
5. ... fondsgebundenen Rentenversicherung
6. ... Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)
abgeschlossen werden.
Bei den Varianten 2.- 6. ist ein Sparprozess mit dem Versicherungsschutz gekoppelt. Ob sich das "Sparen" bei einem Versicherungsunternehmen lohnt, ist von einer Vielzahl persönlicher Faktoren abhängig.
Unser Rat
Trennen Sie Spar- und Risikoprozess immer von einander! Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50 % der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Schließlich wissen nur die wenigsten Hausfrauen /-männer, ob sie später wirklich dauerhaft einen entsprechenden Job haben und sich den Geldanlageprozess auch dauerhaft leisten können. Wenn es geht, nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst lieber die staatlichen Förderprogramme. Möglicherweise sind Sie ja mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt im Rahmen der Riesterrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.

