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Grundfähigkeitsversicherung
Dieses Angebot wird derzeit nur von wenigen Anbietern offeriert.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein völlig neues Produkt, das im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten, die Sie im täglichen Leben brauchen, eine monatliche Rente zahlt. Geleistet wird, wenn Sie im Sinne des Fähigkeitenkatalogs infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall beeinträchtigt sind.
Die nachfolgende Beschreibung trifft auf das Produkt der Canada Life zu.
Eine Beeinträchtigung besteht, wenn Sie nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig waren oder nicht fähig sein werden, mindestens
> eine der im Fähigkeitenkatalog A) oder
> drei der im Fähigkeitenkatalog B)
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Eine Beinträchtigung liegt ebenso vor, wenn Ihnen in der gesetzlichen oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (nach dem Stand 2001) zuerkannt wurde und ihm deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/ oder Pflegegeld zustehen.
Fähigkeitenkatalog A:
1.Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
2. Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
3. Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
4. Sie sind weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Fähigkeitenkatalog B:
1. Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
2. Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
3. Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
4. Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
5. Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
6. Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
7. Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
8. Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
9. Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
10. Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
Da die Grundfähigkeitsrente unabhängig von der Berufstätigkeit ist, können Sie sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf Ihre Rente zu verlieren, solange Sie weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt sind.
Im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abzustimmen: Das Endalter Sie können wählen, ob Sie die Grundfähigkeitsversicherung bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren benötigen. Des Weiteren bieten wir Ihnen die Option einer lebenslangen Rente im Leistungsfall. Planmäßige Erhöhung der versicherten Rente Sie haben die Möglichkeit, Ihre versicherte Rente jedes Jahr um 3% ansteigen zu lassen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Rente bei Eintreten der Beeinträchtigung nicht durch einen Geldwertverlust reduziert ist. Ihr Beitrag wird sich entsprechend jedes Jahr unter Berücksichtigung Ihres Alters erhöhen. Planmäßige Erhöhung der Rente im Versicherungsfall Sie können auch vereinbaren, dass Ihre monatliche Grundfähigkeitsrente nach Eintreten der Beeinträchtigung jährlich um 3% ansteigen soll. Damit sichern Sie sich z.B. einen Inflationsausgleich für die Zeit nach Eintreten des Versicherungsfalls. Sie zahlen für diese Möglichkeit direkt ab Vertragsabschluss einen etwas höheren Beitrag, der aber über die Vertragslaufzeit gleich bleibt. Karenzzeit Wenn Sie bei Eintreten einer Beeinträchtigung für eine begrenzte Zeit ein Einkommen aus anderer Quelle beziehen (z.B. Lohnfortzahlung), können Sie mit uns eine Karenzzeit von 6 oder 12 Monaten vereinbaren. Die monatliche Grundfähigkeitsrente wird dann erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt. Die Vereinbarung einer Karenzzeit ermöglicht uns, Ihnen einen geringeren Beitrag anzubieten.
Unser Rat
Es bedarf schon einer gewissen Schwere der Erkrankung, bevor die Leistungspflicht einer solchen Versicherung tatsächlich einsetzt. Da die Gesundheitsprüfung jedoch manchmal (insbesondere bei psychischen Vorerkrankungen) etwas lockerer gehandhabt wird, ist diese Versicherungsform vor allem für Personen interessant, die aufgrund Ihres Berufes oder Gesundheitszustandes keinen privaten Berufsunfähigkeitsschutz bekommen können. Sinnvollerweise sollte diese dann mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.Zuerst sollten aber immer Risikovoranfragen gemacht werden, um zusehen, zu welchen Konditionen Berufsunfähigkeitsschutz erhältlich ist.
Zur Angebotsanforderung für eine Grundfähigkeitsversicherung hier....
Produktinfo der Canada Life zum Download hier.....

