Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 

Weitaus günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sein und auch einfacher zu bekommen. Eine Behauptung, die sich in unserer täglichen Praxis bisher leider nur äußerst selten bewahrheitet hat. Klar, einige Anbieter bieten bestimmten Berufsgruppen (z.B. Musikern, Künstlern, Hausfrauen, Schülern und Studenten) nur diesen EU-Schutz, aber es gibt auch noch genügend Anbieter, die diesen Berufsgruppen Berufsunfähigkeitsschutz anbieten. Dieser ist auf jeden Fall zu bevorzugen. Auch nach Prüfung des Gesundheitsszustendes durch die Anbieter hat sich bei unseren zahlreichen Praxisbeispielen nur selten herausgestellt, dass nur eine EU, aber keine BU möglich ist. Wird die BU-Versicherung abgelehnt, gilt die meist auch für dei EU-Versicherung.

Wann leistet die EU-Versicherung?

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Versicherte jedewede Tätigkeit voraussichtlich dauernd (bei guten EU-Anbietern voraussichtlich 6 Monate) nur noch im geringfügigen Umfang (meist 2, bei einigen Anbietern 3 Stunden am Tag) nachkommen kann. Die Meßlatte wird also recht hoch angesetzt, oftmals sogar noch höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (hier gilt die 3 Stundenregel). Mal abgesehen davon, dass damit vermutlich in vielen Fällen ein enormer sozialer Abstieg verbunden sein kann, steckt in der Stundenregel doch einiges Streitpotenzial im Schadenfall. Uns ist derzeit auch nur ein Anbieter bekannt, der auch bei halber Erwerbsunfähigkeit (3-6 Stunden kann noch pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgegangen werden) Schutz, dann natürlich auch nur in halber Höhe, bietet. Dieser ist daher zunächst auch erste Wahl bei der Auswahl des Anbieters.

Unser Rat

Eine EU-Versicherung macht nur dann Sinn, wenn aufgrund des Berufes kein BU-Schutz zu bekommen ist. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte aber mit Hilfe unserer Risikovoranfragen immer geprüft werden, ob nicht doch geeigneter Berufsunfähigkeitsschutz zu akzeptablen Konditionen möglich ist.


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