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Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
Weitaus günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sein und auch einfacher zu bekommen. Eine Behauptung, die sich in unserer täglichen Praxis bisher leider nur äußerst selten bewahrheitet hat. Klar, einige Anbieter bieten bestimmten Berufsgruppen (z.B. Musikern, Künstlern, Hausfrauen, Schülern und Studenten) nur diesen EU-Schutz, aber es gibt auch noch genügend Anbieter, die diesen Berufsgruppen Berufsunfähigkeitsschutz anbieten. Dieser ist auf jeden Fall zu bevorzugen. Auch nach Prüfung des Gesundheitszustandes durch die Anbieter hat sich bei unseren zahlreichen Praxisbeispielen nur selten herausgestellt, dass nur eine EU, aber keine BU möglich ist. Wird die BU-Versicherung abgelehnt, gilt die meist auch für die EU-Versicherung.
Eine Alternative ist jedoch die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Generali. Hintergrund ist, dass hier eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung stattfindet. Es werden nur zwei Fragen gestellt. Zum einen, ob man bereits erwerbsunfähig poder pflegebedürftig ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat und zum anderen, ob bereits einmal ein Antrag auf Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung /-unfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt wurde. Schutz besteht nach Ablauf von 5 Jahren, vorher nur bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit. Tritt allerdings der Versicherungsfall binnen der ersten 5 Jahre ein und es besteht wegen der Wartezeit keine Leistungspflicht, so erhält man allerdings sein Geld zurück. Das ist aus unserer Sicht eine faire Lösung. 1.000 € Monatsrente sind maximal versicherbar. Eine Beitrags- und Leistungsdynamik kann vereinbart werden. Eine Nachversicherungsoption beim Eintritt bestimmter Ereignisse ist bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres Vertragsbestandteil.
Wann leistet die EU-Versicherung?
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die herkömmliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der Versicherte jedewede Tätigkeit voraussichtlich dauernd (bei guten EU-Anbietern voraussichtlich 6 Monate) nur noch im geringfügigen Umfang (meist 2, bei einigen Anbietern 3 Stunden am Tag) nachkommen kann.
Bei der Generali-EU besteht Schutz, wenn die versicherte Person infolge
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate
außerstande ist, irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes
für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Dies gilt
unabhängig davon, ob auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen vorhanden
sind. Ausbildung, bisheriger Beruf und persönliche Lebensstellung
werden dabei jedoch nicht berücksichtigt.
Die Meßlatte wird also recht hoch angesetzt, oftmals sogar noch höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung (hier gilt die 3 Stundenregel). Mal abgesehen davon, dass damit vermutlich in vielen Fällen ein enormer sozialer Abstieg verbunden sein kann, steckt in der Stundenregel doch einiges Streitpotenzial im Schadenfall. Uns ist derzeit auch nur ein Anbieter bekannt, der auch bei halber Erwerbsunfähigkeit (3-6 Stunden kann noch pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgegangen werden) Schutz, dann natürlich auch nur in halber Höhe, bietet.
Unser Rat
Eine EU-Versicherung macht dann Sinn, wenn aufgrund des Berufes kein BU-Schutz zu bekommen ist (ist aber selten der Fall). Erhält man aufgrund des Gesundheitszustandes überhaupt keinen oder nur stark eingeschränkten Schutz, dann ist der Abschluss einer EU-Versicherung mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung (Generali) die erste Lösungsoption. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte aber mit Hilfe unserer Risikovoranfragen immer geprüft werden, ob nicht doch geeigneter Berufsunfähigkeitsschutz zu akzeptablen Konditionen möglich ist. Unterlagen mit entsprechender individueller Angebotsberechnung zur neuen EU-Versicherung der Generali können Sie gerne bei uns anfordern.
Zur Angebotsanforderung hier....

